Gerichtsverfahren Serieneinbrecher muss für fast vier Jahre hinter Gittern

Bonn · Ein 26-Jähriger ist in den letzten fünf Jahren in mindestens elf Häuser eingebrochen. Er erhielt nun eine Gefängnisstrafe von fast vier Jahren.

 Zu knapp vier Jahren Haft hat die 3. Kammer des Landgerichts Bonn jetzt einen Serieneinbrecher verurteilt.

Zu knapp vier Jahren Haft hat die 3. Kammer des Landgerichts Bonn jetzt einen Serieneinbrecher verurteilt.

Foto: dpa/Oliver Berg

Ein 26-jähriger Mann ist vor der 3. Großen Strafkammer am Bonner Landgericht wegen Wohnungseinbruchdiebstahls und Sachbeschädigung zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und zehn Monaten verurteilt worden.

Die Kammer ist überzeugt, dass der Mann in den vergangenen fünf Jahren in mindestens elf Häuser eingestiegen ist und mit dem Erlös der Einbrüche seinen Lebensunterhalt finanziert hat. Der den Opfern entstandene Schaden durch die Diebstähle betrug nach Auffassung des Gerichts gut 50 000 Euro: 46 870 Euro soll der Verurteilte nun für die von ihm alleine begangenen Taten zurückzahlen, für zusätzliche 4350 Euro muss er gesamtschuldnerisch mit zwei Komplizen geradestehen.

Offenbar war der albanische Staatsbürger immer nur im Winter und Frühling auf Diebestour: Alle Taten beging er zwischen November und Anfang Mai. Zuletzt lebte der abgelehnte Asylbewerber, für den bereits 2017 ein Einreiseverbot ausgesprochen worden war, illegal in einer Wohnung in Friesdorf. Hier konnten ihn Beamte der Bonner Polizei am 25. Mai dieses Jahres auch festnehmen. Dieser Festnahme war allerdings bereits am 26. März eine erste Verhaftung vorausgegangen: Der junge Mann war nämlich verdächtigt worden, einen anderen Einbruch begangen zu haben. Nach einigen Tagen Untersuchungshaft stellte sich dann heraus, dass er mit jenem Diebstahl nichts zu tun hatte. Allerdings hatte er sich im Rahmen der Ermittlungen zur Entnahme einer DNA-Probe bereit erklärt, die ihm nun zum Verhängnis wurde.

Denn nach einem Abgleich der genetischen Spuren, die an den diversen Tatorten sichergestellt worden waren, rückte der Mann schnell ins Visier der Fahnder. Angeklagt waren ursprünglich 19 Fälle; acht Einbrüche, in denen der Schaden gering und die Beweislage dünn war, wurden aber eingestellt. Alle anderen räumte der 26-jährige Angeklagte dann gleich zu Beginn des Verfahrens ein. Zum Verbleib des Diebesguts beziehungsweise des mit dessen Verkauf erlösten Gewinns war der Angeklagte allerdings vage geblieben: Seine Äußerungen zum Verbleib der Beute seien der Kammer wenig glaubhaft erschienen, so die Vorsitzende Richterin. Der Angeklagte habe sich mit dem Erlös seinen Lebensunterhalt finanziert, zeigte sie sich in der Urteilsbegründung überzeugt.

Bis auf einen Einbruch in Königswinter und einen weiteren in Niederkassel waren ausschließlich Bonner Haushalte betroffen. Die beiden ergiebigsten und zugleich auch ungewöhnlichsten Einbrüche ereigneten sich erst nach der ersten Festnahme im März: Am 16. April dieses Jahres war der 26-Jährige in ein Einfamilienhaus eingestiegen, aus dem er unter anderem Schmuck im Wert von rund 47 000 Euro stahl. Für die Hausherrin war aber der emotionale Wert des Diebesguts offenbar sogar noch wichtiger als der materielle. Als Zeugin konnte sie zu so gut wie jedem Schmuckstück eine kleine Geschichte von dessen Herkunft erzählen.

Der letzte Einbruch ging dann richtig schief: Nachdem der Täter mit einem Komplizen einen Tresor über einen Balkon geworfen und den Inhalt des so geöffneten Safes in einem Leihwagen verstaut hatte, geriet das Duo in eine Verkehrskontrolle. Zwar gelang den beiden zunächst noch die Flucht zu Fuß, neben der Beute hatten sie aber auch den Mietvertrag in dem weißen Golf zurückgelassen und so stand wenig später die Polizei auf der Matte der Friesdorfer Wohnung.

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