Klimaschutz in Bonn Stadt Bonn will Pflicht für Photovoltaikanlagen
Bonn · Mit einer Solarverpflichtung will die Stadt den Ausbau von Photovoltaikanlagen auf Bonner Dächern forcieren. Sie selbst hat bisher 60 solcher Anlagen auf städtischen Immobilien installiert.
Geht es nach der Stadt Bonn, könnten in einigen Jahren 53 Prozent des Strombedarfs in Bonn durch regenerative Energie gedeckt und damit CO2 in erheblichem Maß reduziert werden. Bisher beträgt der Anteil an Energiegewinnung über PV-Anlagen lediglich 2,1 Prozent, wie Oberbürgermeisterin Katja Dörner (Grüne) mitteilt. Forcieren will die Stadt Bonn den Ausbau erneuerbarer Energien nicht nur mit dem Bau von Photovoltaikanlagen auf Bestandsdächern. Als weiteren Baustein zum Erreichen des Ziels, bis 2035 als Stadt klimaneutral zu werden, schlägt Dörner dem Stadtrat nun vor, in seiner nächsten Sitzung eine Solarverpflichtung bei allen Neubauten zu beschließen.
Verpflichtung für Neubauten
So soll bei allen Neubauvorhaben, auf die die Stadt planungsrechtlich unmittelbar Einfluss nehmen könne, die Installation von PV-Anlagen verpflichtend werden, erläuterte Dörner am Freitag bei einer Pressekonferenz mit Stadtbaurat Helmut Wiesner und Achim Helbig von der Leitstelle Klimaschutz. Diese Verpflichtung soll sowohl für alle neuen Vorhaben als auch für alle laufenden Verfahren, bei denen zum Zeitpunkt des Ratsbeschlusses die öffentliche Auslegung noch nicht beschlossen wurde, gelten. „Nur wenige Städte sind bisher diesen Weg gegangen, in NRW ist Bonn die erste Stadt, die eine solche Solarverpflichtung verabschieden will“, sagte Dörner.
Sie habe sich zwar gewünscht, es gebe längst eine bundeseinheitliche Linie dazu, aber nun wolle die Stadt nicht länger warten. Auch wisse sie, dass Bonn in großen Teilen bereits bebaut ist. Deshalb setze die Stadt auch darauf, dass demnächst viele Dachflächen im Bestand mit PV-Anlagen ausgestattet werden, wofür die Stadt ein Förderprogramm bereitstellen will. Es soll mit der anstehenden Genehmigung des Doppelhaushaltes durch die Bezirksregierung in Kraft treten, sagte Dörner.
Nach dem Solardachkataster der Stadt könnten auf gut zwei Dritteln aller Dächer in Bonn diese Anlagen installiert werden. Wie berichtet, richtet sich die Förderhöhe nach der installierten Leistung. Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von bis zu zehn Kilowatt-Peak werden mit 200 Euro pro Kilowatt-Peak gefördert, jedes weitere Kilowatt-Peak mit 150 Euro. Die Förderung ist begrenzt auf eine Anlagengröße von 30 Kilowatt-Peak. Die kompletten Förderrichtlinien sind online einzusehen.
Stadt hat 60 PV-Anlagen
Die Stadt habe bislang rund 60 PV-Anlagen auf ihren eigenen Immobilien installiert. Dazu zählen Schulen und Kitas sowie das WCCB. Weitere Gebäude sollen folgen und auch mit Dachbegrünung kombiniert werden. Auf die Frage, ob eine PV-Anlage auch auf der Beethovenhalle vorstellbar sei, antwortete Stadtbaurat Wiesner: „Das geht aus Denkmalschutzgründen nicht.“ Er erinnerte daran, dass beim Verkauf städtischer Grundstücke bereits seit dem 1. Januar dieses Jahres PV-Anlagen auf Neubauten errichtet werden müssten. „Die Solarverpflichtung entfällt nur, wenn eine PV-Anlage vor Ort nachweislich nicht wirtschaftlich ist.“ Unterm Strich sei die Solarverpflichtung „ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz“, so Wiesner. Und er gehe davon aus, dass die Solarverpflichtung dabei einen großen Effekt haben werde.
„Da der überwiegende Anteil der Bebauungsplan-Aufstellungen in der Stadt Bonn als vorhabenbezogene Pläne mit Investoren entwickelt wird und auch Entwicklungsmaßnahmen von der Verpflichtung erfasst werden, wird das Instrument der Solarverpflichtung eine große Reichweite in der Umsetzung erzielen.“ Mit dem Instrument des städtebaulichen Vertrags habe die Stadt schon lange Erfahrung: Bereits seit 1997 werden mithilfe städtebaulicher Verträge über die bundesgesetzlichen Vorgaben hinaus durch die Stadt Bonn erhöhte Energieeffizienzstandards von Gebäuden eingefordert. Heißt: Derzeit wird der KfW-Effizienzhausstandard 55 beim Verkauf städtischer Grundstücke und in Verträgen mit Investoren vereinbart, erläutert Wiesner. Das bedeutet, dass diese Gebäude nur noch 55 Prozent der Energie eines vergleichbaren Neubaus benötigen, der nach der Energieeinsparverordnung den maximal zulässigen Wert erreicht.