Airbnb, Booking und Co. Stadt Bonn will Vermieter ohne Lizenz vorerst nicht bestrafen

Bonn · Bonner Vermieter, die ihre Wohnungen über Plattformen wie Airbnb und Booking anbieten, müssen vorerst nicht mit Strafen rechnen, wenn sie die seit 1. Oktober nötige Lizenz nicht vorweisen können. Stattdessen wurde die Anmeldefrist verlängert.

 In Bonn gibt es einige Vermieter, die ihre Wohnungen auf Plattformen wie Airbnb anbieten.

In Bonn gibt es einige Vermieter, die ihre Wohnungen auf Plattformen wie Airbnb anbieten.

Foto: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild/Jens Kalaene

Mindestens rund 360 Wohnungen werden in Bonn regelmäßig über Vermittlerportale wie Airbnb, Booking oder Fewo-direkt zur Kurzzeitvermietung angeboten. Das geht aus einer Antwort der Stadtverwaltung auf eine GA-Anfrage hervor. Um die Zweckentfremdung von Wohnraum zu begrenzen, sollten alle Anbieter eigentlich ab 1. Oktober in den Online-Angeboten eine Lizenznummer vorweisen müssen, die vom Bauportal NRW oder der Stadt zugewiesen wird.

Wie das Presseamt der Stadt mitteilt, wurden bislang insgesamt 259 Wohnraum-Identifikationsnummern vergeben. 77 Anträge seien hingegen wegen fehlerhafter Angaben oder mangelnder Mitwirkung der Antragsteller abgelehnt worden. 22 Fälle seien derzeit noch in Bearbeitung.

Mittlerweile hat das Bauministerium die Anmeldefrist zur Untervermietung bis zum Jahresende verlängert. Mit harten Sanktionen müssen Vermieter ohne Lizenznummer in nächster Zeit nicht rechnen. Die Beschäftigten im zuständigen Sachgebiet Wohnraumstärkung im Amt für Soziales und Wohnen seien mit „Beratung, Prüfung und Erteilung“ der Lizenzen neben ihren übrigen Aufgaben so belastet, dass eine „zielgerichtete Ermittlung hinsichtlich möglicher Verstöße nicht möglich“ sei. In Abstimmung mit dem Bauministerium erfolgten „bei möglichen Verfehlungen derzeit nur Hinweise und Belehrungen“, heißt es aus dem Presseamt.

Zum Hintergrund: Die Lizenzen sollen sicherstellen, dass Wohnungen nur für maximal 90 Tage im Jahr untervermietet werden. Für Studierende mit entsprechendem Nachweis gilt eine Sonderregelung von 180 Tagen. Man geht davon aus, dass sie ihre Wohnung oder ihr Zimmer innerhalb der Semesterferien nicht nutzen. Auch kommerziell angebotene Ferienwohnungen benötigen eine solche Lizenznummer. Für sie gibt es bei vorliegender Genehmigung keine Vermietungsobergrenze.

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