Am Stadthaus in Bonn Augenzeugen schildern Vorfall mit SWB-Kontrolleuren unterschiedlich

Bonn · Ein Video zeigt, wie Fahrkarten-Kontrolleure der SWB am Bonner Stadthaus einen Mann festhalten, der auf dem Boden liegt. Ein Tweet unterstellt den Kontrolleuren „Racial Profiling“. Stadtwerke und Polizei haben reagiert. Auch Augenzeugen meldeten sich sich beim GA.

 An der Haltestelle Stadthaus in Bonn haben Kontrolleure einen Mann festgehalten.

An der Haltestelle Stadthaus in Bonn haben Kontrolleure einen Mann festgehalten.

Foto: Nicolas Ottersbach

Ein Mann liegt seitlich auf dem Boden und schreit. Ein anderer Mann kniet hinter ihm, hält seine Arme fest. Ein dritter fixiert die Beine. „Gibt es von Ihnen bereits eine Stellungnahme zu diesem Video einer sehr fragwürdigen Fahrkartenkontrolle?“, fragt die Twitter-Userin, die das Video geteilt hat in Richtung der Stadtwerke Bonn. Denn deren Kontrolleure sind diejenigen, die im Video den am Boden liegenden Mann festhalten. Versehen ist der Tweet der Userin mit dem Hashtag #racialprofiling: Der Festgehaltene ist schwarz.

Wie die Polizei dem GA bestätigte, ist das Video authentisch, allerdings fehlten Anfang und Ende der Situation. Eine öffentliche Stellungnahme der SWB gibt es bislang nicht. Doch Sprecher Michael Henseler berichtete dem GA auf Anfrage, dass der Vorfall intern noch am Donnerstag „sehr sensibel angepackt und aufgearbeitet“ worden sei.

Was war passiert? Wie SWB und Polizei berichten, war der im Video zu sehende Mann am Donnerstagnachmittag in einer Bahn der Linie 62 in der Bonner Innenstadt von Fahrausweisprüfer der SWB kontrolliert worden und hatte kein Ticket vorweisen können. Da er sich geweigert habe, sich per Lichtbildausweis auszuweisen, hätten die Kontrolleure an der Haltestelle Stadthaus mit ihm die Bahn verlassen, wie es in solchen Fällen üblich sei.

Der Mann habe sich, so SWB-Sprecher Henseler, dort auf eine Bank an der Haltestelle gesetzt. Ob er aufgrund der Sprachbarriere - er habe kein Deutsch und wenig Englisch gesprochen - nicht verstanden habe, was von ihm verlangt wurde, ist unklar. Einen Ausweis habe er weiterhin nicht vorgezeigt, weshalb die Kontrolleure ihn darüber unterrichtet hätten, dass sie nun die Polizei rufen würden.

Mann versuchte wegzulaufen

In dieser Situation, so Polizeisprecher Simon Rott, hätten laut den Kontrolleuren umstehende Passanten dem Mann zugerufen, er solle weglaufen. Henseler berichtet gar, die das Video drehende Frau sei es gewesen, die den Mann ermutigt habe, die Haltestelle zu verlassen, da er nicht festgehalten werden dürfe. Fest steht, dass der Mann daraufhin versuchte wegzulaufen und von den SWB-Kontrolleuren aufgehalten und am Boden festgesetzt wurde, bis die Polizei kam.

Wer das Video aufgenommen hat, ist bisher unbekannt. Die Twitter-Userin, die es geteilt hat, hat sich inzwischen beim GA gemeldet und berichtet, dass nicht sie selbst Urheberin sei: „Ich habe das Video über eine Telegram-Gruppe bekommen und wusste nicht, ob es echt ist.“ In dieser Gruppe sei dazu aufgefordert worden, sich bei den SWB zu beschweren. Sie habe den Tweet verfasst, um zu erfahren, ob das Video authentisch sei.

Augenzeugin schildert den Vorfall

Auch Augenzeugen des Vorfalls meldeten sich zu Wort. Eine Facebook-Userin schilderte, sie habe in der Straßenbahn genau neben dem Mann gestanden, als die Fahrkartenkontrolleure angekündigt hätten, niemand dürfe die Bahn verlassen, ohne ein Ticket vorzuzeigen. Sie habe dann jedoch den Eindruck gewonnen, die Kontrolleure seien sich „ziemlich schnell einig (gewesen), dass sie mit dem besagten Mann jemanden gefunden haben, der keinen Fahrschein hat“. Sie hätten ihn zunächst zu zweit und dann zu fünft „nicht gerade freundlich behandelt“, während sie „als deutsche Frau mit weißer Hautfarbe“ daneben stand, ohne kontrolliert zu werden, „weil sich alle auf diesen Mann eingeschossen haben“. Dieser habe sich bis zu seinem Fluchtversuch friedlich verhalten. „Hier haben sich die Kontrolleure ganz offensichtlich von ihren eigenen Vorurteilen leiten lassen und weder professionell noch objektiv gehandelt“, schreibt die Frau. „Warum es bei einem schmächtigen Mann so viele Personen benötigt hat, um ihn am Boden zu fixieren, ist mir auch schleierhaft.“

Eine andere Augenzeugin, deren Name der Redaktion bekannt ist, hat sich beim GA gemeldet. Sie habe den anschließenden Vorfall an der Bahnhaltestelle beobachtet und könne die Darstellung der SWB bestätigen. Sie habe zum Zeitpunkt des Vorfalls an der Haltestelle gestanden. „Die Kontrolleure haben den Mann zunächst umringt und ihm verdeutlicht, dass sie die Polizei verständigen müssen“, berichtet sie. Die Situation sei ruhig und nicht bedrohlich gewesen - bis die Frau, die später gefilmt habe, aktiv eingegriffen habe: „Sie ist zu dem Mann gegangen und hat ihm auf Englisch gesagt, er solle weglaufen“, so die Zeugin. Die Frau habe „die Situation zum Eskalieren gebracht“, berichtet sie weiter. Der Mann habe daraufhin versucht, aus dem Kreis der Kontrolleure herauszukommen und habe ihnen „Hit me, please hit me!“ (Schlagt mich, bitte schlagt mich) zugerufen. Als er versucht habe wegzulaufen, hätten die Kontrolleure ihn zu dritt „niedergerungen“ und dann festgehalten.

„Als unsere Beamten eintrafen, hat sich die Situation schnell entspannt“, so Polizeisprecher Rott. Es sei eine Anzeige wegen des Verdachts der Leistungserschleichung gefertigt worden, die Personalien des Mannes seien an die SWB weitergeleitet worden. Der Mann sei daraufhin entlassen worden. Er selbst habe sich weder beschwert noch eine Anzeige gegen die Kontrolleure gestellt.

„Es spielt keine Rolle, wer da ohne Ticket unterwegs ist“

„Was die Kontrolleure gemacht haben, entspricht dem Jedermannsrecht“, erklärt Rott. Dies erlaubt es nach §127 StPO grundsätzlich jedem, eine Person vorläufig festzunehmen, wenn diese „auf frischer Tat betroffen oder verfolgt wird, der Flucht verdächtig ist oder ihre Identität nicht sofort festzustellen ist“. Die Polizei Bonn könne bei dem Vorfall „keine ungerechtfertigte Gewaltanwendung sehen“, sagte Rott weiter. Mit „Racial Profiling“ habe der Fall seiner Einschätzung nach nichts zu tun: „Es spielt keine Rolle, wer da ohne Ticket unterwegs ist.“

Auch SWB-Sprecher Henseler betonte: „Wir können guten Gewissens sagen, dass alle gegebenen Regeln eingehalten wurden.“

Der Paragraf 127 der Strafprozessordnung erlaube es grundsätzlich jedem, eine Person festzuhalten, wenn diese „auf frischer Tat betroffen oder verfolgt wird, der Flucht verdächtig ist oder ihre Identität nicht sofort festzustellen ist“, erklärt Sebastian Buß, Sprecher der Bonner Staatsanwaltschaft, die allgemeine Rechtslage, die auch für Fahrkartenkontrolleure gelte. Allerdings dürften sie niemanden durchsuchen, das sei der staatlichen Gewalt vorbehalten. Verweigere sich jemand der Feststellung der Identität, werde deshalb die Polizei gerufen, die dann die Personalien feststelle. „Wenn man jemanden festhält, muss es verhältnismäßig sein“, sagt Buß. Eine Person auf den Boden zu drücken sei beispielsweise dann nicht gerechtfertigt, wenn der- oder diejenige nicht versucht wegzulaufen. „Das ist immer eine Einzelfallentscheidung, was nötig ist, um die Zeit zur Identitätsfeststellung zu überbrücken.“

Grundsätzlich sei es nicht strafbar, vor Fahrkartenkontrolleuren oder sogar der Polizei wegzulaufen. „Das wird nur dann ein Problem, wenn man sich mit körperlicher Gewalt sperrt, beispielsweise um sich schlägt oder spuckt“, sagt Buß. Im Fall einer Polizeikontrolle sei das dann Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Und auch wenn man trotz Flucht erwischt wird, kann das bei späteren Gerichtsverhandlungen Folgen haben. „Da geht es dann um die Strafzumessung“, so Sebastian Buß.

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