Bonner Landgericht Studenten wegen Computerbetrugs verurteilt

Bonn · Eine Gruppe junger Männer war vor dem Bonner Landgericht angeklagt. Nun wurden erneut zwei von ihnen zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt.

 Vor dem Bonner Landgericht mussten sich mehrere Männer aus Kamerun für ihre Taten verantworten.

Vor dem Bonner Landgericht mussten sich mehrere Männer aus Kamerun für ihre Taten verantworten.

Foto: picture alliance/dpa/David-Wolfgang Ebener

Sie waren jung und brauchten das Geld eigentlich nicht: Eine Gruppe junger Männer im Alter zwischen Mitte 20 und Anfang 30 musste sich in verschiedenen Konstellationen seit Herbst 2019 vor dem Bonner Landgericht verantworten, weil die Mitglieder diverse Computerbetrügereien begangen haben sollen. Nun haben die Richter der 2. Großen Strafkammer zwei Beteiligte im Alter von 33 und 28 Jahren zu Freiheitsstrafen von dreieinhalb beziehungsweise zwei Jahren und zwei Monaten verurteilt. Das Gericht hielt sie des gewerbsmäßigen Computerbetrugs in neun beziehungsweise acht Fällen für schuldig. Zumindest einer der beiden nimmt die Sache mit seinem Studium durchaus ernst: Er bringt in der Haftanstalt demnächst seinen Bachelor in Wirtschaftsinformatik zum Abschluss.

Aber auch die anderen Beteiligten zeichnen sich durch eine gute Bildung und Auffassungsgabe aus: Offenbar verfügen die Männer über exzellente Computer- und Informatikkenntnisse. Motiv soll zumindest im Fall der beiden nun Verurteilten ein gewisser Sozialneid gewesen sein: Manche ihrer Bekannten verfügten über eine Vielzahl offenbar begehrenswerter Luxusartikel – vom Handy bis zur Markenkleidung – und weihten die beiden schnell in die kriminellen Praktiken ein, die sie in den Besitz der Waren gebracht hatten. Der Trick bestand darin, Online-Bestellungen auf einen fremden Namen und an eine fremde Adresse zu tätigen und den Paketboten dann vor Ort unter Angabe der falschen Identität zur Herausgabe des Pakets zu bringen. „Das hat in erstaunlich vielen Fällen geklappt“, so der Vorsitzende Richter Wolfgang Schmitz-Justen in der Urteilsbegründung. „Manchmal aber auch nicht.“ Damit es möglichst häufig klappte, setzten die Verurteilten regelmäßig gefälschte Dokumente ein. Zur Legitimation ihrer Bestellungen hatten sie vorab IBAN aus dunklen Seiten im Netz gefischt.

Angeklagt waren in dem aktuellen Verfahren zunächst vier Männer. Und zwar nicht nur wegen der Betrugsdelikte mit den abgezockten Paketen, sondern außerdem wegen knapp 1500 mit falschen Kundendaten erschlichenen Bahntickets, die entweder für die Fahrten zu den Paketübergaben selber genutzt oder aber gewinnbringend verkauft worden sein sollen. Außerdem ging es noch um insgesamt 24 Hotelübernachtungen, in deren Rahmen auch viele der anderen angeklagten Straftaten begangen worden sein sollen. Diese beiden Themenkomplexe hat die Kammer aber aus prozessualen Gründen abgetrennt: Die Auswertung aller von der bei der Staatsanwaltschaft Köln angesiedelten Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime Nordrhein-Westfalen, kurz ZAC NRW, angeklagten Fälle hätte das Verfahren extrem in die Länge gezogen.

Auch die Verfahren gegen zwei Mitangeklagten waren abgetrennt worden: Bei einem, weil er sich im Gegensatz zu seinen mutmaßlichen Kompagnons bislang noch nicht zu den Vorwürfen geäußert hat und bei dem anderen, weil er aufgrund seines Geständnisses bereits vor zwei Monaten zu einer Haftstrafe von drei Jahren und drei Monaten verurteilt werden konnte.

Überhaupt stand und fiel das Verfahren mit der Kooperation der Angeklagten. Die sei sehr angenehm gewesen, so Schmitz Justen. Anders als die Zusammenarbeit mit vielen geschädigten Online-Unternehmen: Denen habe man oft regelrecht hinterherlaufen müssen, machte er seinem unverhohlenen Unmut Luft. „Die anständigen Kunden sollen die Betrügereien mitbezahlen“, vermutete er. Der Schwund durch derartige Verbrechen sei wohl oft schon eingepreist.

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Von GA-Volontär

Fabian Schäfer
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