Mietkonditionen beim Studierendenwerk Bonner Studenten dürfen Mietverträge nicht vorzeitig kündigen

Bonn · Das Studierendenwerk Bonn lässt weiterhin keine reguläre Kündigung von Mietverträgen zu. Nach Albträumen und Waschzwang in ihrer WG half einer Studentin nur ein Attest zum Auszug. Die Mietdauer von drei Jahren, so das Studierendenwerk, schütze am Ende die Mieter.

 Das Studierendenwerk lässt weiterhin keine reguläre Kündigung von Mietverträgen zu.

Das Studierendenwerk lässt weiterhin keine reguläre Kündigung von Mietverträgen zu.

Foto: Benjamin Westhoff

Trotz Corona-Pandemie hält das Bonner Studierendenwerk an seinen restriktiven Mietbedingungen fest. Verträge mit Mietwilligen werden fix für drei Jahre geschlossen. Im Vertrag wird dabei lediglich auf die „Allgemeinen Mietbestimmungen“ verwiesen. Die aber haben es in sich: Das Studierendenwerk sieht eine Kündigung seitens des Mieters nämlich „nur unter Darlegung und Nachweisführung besonderer Umstände“ vor.