Geständnis in letzter Sekunde Bewährungsstrafen im Prozess um Teppichdiebstahl

Bonn · Nach einem Last-Minute-Geständnis kam auch der angeklagte Vater mit einer Bewährungsstrafe davon. Seine beiden ebenfalls verurteilten Söhne hatten den Teppichdiebstahl von Anfang an zugegeben.

 Fünf Männer sind im Prozess am Bonner Landgericht verurteilt worden, nachdem sie vier Perserteppiche im Wert von rund 14.300 Euro gestohlen hatten.

Fünf Männer sind im Prozess am Bonner Landgericht verurteilt worden, nachdem sie vier Perserteppiche im Wert von rund 14.300 Euro gestohlen hatten.

Foto: DPA

Dem 54-jährigen Vater stand vor der Urteilsverkündung die Nervosität ins Gesicht geschrieben: Vor dem Bonner Landgericht sind der Mann und zwei seiner Söhne zu Bewährungsstrafen verurteilt worden, nachdem sie einem 84-jährigen früheren Teppichhändler vier Perserteppiche gestohlen hatten. Ob auch für den Vater eine Bewährung infrage kam, war alles andere als sicher.

Nach einem Last-Minute-Geständnis am letzten Verhandlungstag entschieden sich die Richter der 7. Großen Strafkammer am Bonner Landgericht dann aber „mit viel Rückenwind“, wie es die Vorsitzende Anja Johansson ausdrückte, für eine Gesamtstrafe von exakt zwei Jahren auf Bewährung. Zwei Jahre sind die äußerste Grenze, bei der noch eine Bewährung ausgesprochen werden kann. Der Vater wurde wegen Beihilfe zum Diebstahl verurteilt, seine beiden 24 und 30 Jahre alten Söhne erhielten Bewährungsstrafen von anderthalb beziehungsweise einem Jahr und neun Monaten wegen Diebstahls.

Mittäter waren auf Bewährung

Die Familie saß aber nicht alleine auf der Anklagebank: Ebenfalls verurteilt – und zwar wegen Beihilfe zum Diebstahl – wurden zwei Männer aus Düsseldorf und Langenfeld. Dass der 29-Jährige und sein 54-jähriger Bekannter letztlich mit den höchsten Strafen aus dem Gerichtssaal gingen, lag allerdings nicht an ihrer Tatbeteiligung. Die beiden hatten den Brüdern letztlich nur beim Tragen geholfen. Die Voraussetzungen seien sehr unterschiedlich gewesen und daher würden die Gesamtstrafen nicht das Maß der Tatbeteiligung abbilden, sagte die Vorsitzende zur Erklärung. Was die beiden Düsseldorfer getan hätten, sei allerdings doch deutlich mehr, als nur vor der Tür zu stehen.

Für volle fünf Jahre und sechs Monate beziehungsweise für zwei Jahre und vier Monate müssen die zwei nun wohl demnächst ins Gefängnis einrücken, weil sie unter laufender Bewährung standen. Das Gericht bildete aus den Vorstrafen des Landgerichts Düsseldorf und der neuen Tat jeweils eine Gesamtstrafe. Ähnliches drohte dem Vater ebenfalls, auch hier war eine Vorstrafe einzubeziehen. Weil der Mann im letzten Augenblick dann aber doch einräumte, zumindest von der geplanten Tat seiner Söhne gewusst zu haben, entschied die Kammer schließlich zu seinen Gunsten.

Die beiden Brüder und die Düsseldorfer Helfer waren in der Nacht vom 24. auf den 25. September 2019 gemeinsam in die Kellerräume eines Wohnhauses an der Wachsbleiche eingebrochen und hatten dort vier Perserteppiche in einen von ihrem Vater geliehenen Lieferwagen geladen. Der Nettoverkaufswert der Teppiche, bei denen es sich um einen Arak, einen Nain, einen Täbris und einen Saruk handelte, betrug – zugunsten der Diebe geschätzt – rund 14.300 Euro. Bei dem Bestohlenen handelte es sich um einen Bekannten des Vaters, für den er zuvor bereits einmal erfolglos versucht hatte, Teppiche auf Kommissionsbasis zu verkaufen.

"Wir hatten schon den Eindruck, dass Sie die Fäden in der Hand hielten“, so Johansson. Dass der Tatplan von ihm stammte, möge schon so gewesen sein – „das wissen wir aber nicht.“ Die Urteile gegen die Brüder sind bereits rechtskräftig, im Falle des Vaters konnte sich der Vertreter der Staatsanwaltschaft allerdings nicht zu einem Verzicht auf Rechtsmittel durchringen. Er hatte für den 54-Jährigen in seinem Plädoyer drei Jahre und drei Monate Haft wegen Diebstahls gefordert.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort