Zweifel an Glaubhaftigkeit Umweltministerium will Azubi nach häufiger Krankschreibung kündigen

Bonn · Ein Azubi ist häufig krankgeschrieben. Sein Arbeitgeber, das Bundesminiterium für Umwelt, zweifelt daran, dass er krank ist und kündigt ihm. Der Fall geht vor das Bonner Arbeitsgericht. Wie bewertet es die Angelegenheit?

 Eine Krankschreibung kann der Arbeitgeber vor Gericht nur schwer anfechten.

Eine Krankschreibung kann der Arbeitgeber vor Gericht nur schwer anfechten.

Foto: DPA

An diesem Tag geht es beim Arbeitsgericht darum, ob der Azubi seine Stelle behalten kann. Fast ein Jahr ist es her, dass ihm gekündigt wurde. Die Verhandlung dreht sich darum, ob er nur vorgegeben hat, krank zu sein, und ob die Kündigung rechtmäßig war. Auf der einen Seite im Gerichtssaal sitzt die Vertretung des Bundesministeriums für Umwelt, auf der anderen die Mutter des jungen Mannes mit ihrem Anwalt.