Besuch vom Ordnungsamt Unverständnis über Verordnung für Zelte von Außengastronomie

Bonn · Die Stadt Bonn hilft den Wirten in der Pandemie, indem sie Außengastronomie unterstützt und sogar Zelte sponsert. Allerdings gibt es Verordnungen für die Außenwände, die aus Sicht einer Gastronomin nicht praktikabel sind.

 Im Café Korrekt in der Brüdergasse müssen die Zeltwände abgebaut werden.

Im Café Korrekt in der Brüdergasse müssen die Zeltwände abgebaut werden.

Foto: Benjamin Westhoff

In zwei Gaststätten in der Bonner Brüdergasse hat es in den vergangenen Tagen Besuch vom Ordnungsdienst gegeben. Weil die Zeltaufbauten im Außenbereich zu groß und zudem an den Seiten abgehangen waren, verstießen sie gegen Verordnungen. Die Betreiberin das Café Korrekt, Saida Magomedova, kann das nicht verstehen. „Jetzt im Winter wird es zu kalt draußen, wenn die Seiten offen sind. Da setzt sich kein Gast mehr nach draußen“, sagt sie. Für sie ist das ein großes Problem, da wegen der Corona-Pandemie viele luftiger sitzen wollen und die Innenräume meiden.

Die Stadt Bonn hatte mit einigen Maßnahmen versucht, die Gastronomen in der Pandemie zu unterstützen. So wurden beispielsweise Zelte für den Außenbereich gesponsert, so auch im Café Korrekt. „Das war eine gute Sache, dafür bin ich sehr dankbar“, sagt Magomedova. Seit Mai nutzte sie die Zelte, was tatsächlich für Gäste sorgte.

Und auch in seiner vergangenen Sitzung hat der Stadtrat diesbezüglich einen Beschluss verlängert: Alle auf öffentlichen Verkehrsflächen gelegenen Außengastronomien dürfen in ihren derzeit erlaubten Maßen bis zum 31. Oktober 2022 fortbestehen. Dadurch soll weiterhin kompensiert werden, dass die Gewerbetreibenden wegen der coronabedingten Abstände in den Innenräumen weniger Gäste als zuvor bewirten dürfen. Somit sollen Wirte in der kalten Jahreszeit ihre Außengastronomien „innerhalb der erlaubten Flächen mit mobilen Umbauungen gegen die Witterung schützen“. Dabei dürften auch Heizstrahler zum Einsatz kommen.

Belüftung und Nichtraucherschutz entscheidend

Die Sache hat jedoch einen Haken: „Bei Zelten und zeltähnlichen Umbauungen muss sichergestellt sein, dass neben dem Dach immer nur maximal eine Seite geschlossen ist. Ist das Zelt direkt an der Hauswand aufgestellt, gilt diese Seite bereits als eine geschlossene Seite“, erklärt Isabel Klotz vom Presseamt der Stadt Bonn. Mehr „Wände“ beziehungsweise Zeltplanen dürften nicht aufgebaut sein. „Das hängt mit der Belüftung, dem Nichtraucherschutz und dem Schutz vor Kohlenmonoxid-Vergiftungen zusammen, insbesondere wenn Heizstrahler gasbetrieben im Einsatz sind.“

Im speziellen Fall des Café Korrekt kam neben den zusätzlichen Wänden auch noch die genutzte öffentliche Fläche hinzu. Sie war laut Stadt nur für 22 Quadratmeter genehmigt, lag aber bei knapp 60 Quadratmetern. Inhaberin Saida Magomedova muss nun einen Antrag auf Erweiterung stellen und dies auch bezahlen.

Während Magomedova für die Flächennutzung – trotz Mehrkosten in der angespannten wirtschaftlichen Situation – noch ein gewisses Verständnis aufbringen kann, hält sie nur eine zulässige Zeltwand für nicht praktikabel. „Wenn nur eine Seite zu sein darf, dann bringt das Zelt gar nichts. Ich erlebe jetzt, dass sich dort kaum einer hinsetzen will“, erzählt sie. Der Zeltkauf sei damit überflüssig gewesen. „Ich bin gespannt, wie es im November wird, wenn es noch kälter ist.“ Dass es bei mehr als einer geschlossenen Seite Sicherheitsprobleme durch Abgase der Heizstrahler gebe, bezweifelt sie. „Selbst dann ist alles immer noch gut durchlüftet, deshalb wollen die Menschen doch dort sitzen.“

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