Stadt sagt wegen Corona-Schutz ab Am Sonntag bleiben die Geschäfte in Bonn geschlossen

Bonn · Die Stadt entscheidet sich für Absage aufgrund der neuen Corona-Schutzverordnung. Eine Dringlichkeitsentscheidung ist bereits auf den Weg gebracht.

 Der verkaufsoffene Sonntag am 8. November fällt aus. Die Stadt bereitet eine Dringlichkeitsentscheidung vor.

Der verkaufsoffene Sonntag am 8. November fällt aus. Die Stadt bereitet eine Dringlichkeitsentscheidung vor.

Foto: Benjamin Westhoff

Die Erlaubnis für den verkaufsoffenen Sonntag an diesem Wochenende hebt die Stadt über eine Dringlichkeitsentscheidung auf. Das teilte Vize-Stadtsprecher Marc Hoffmann dem General-Anzeiger nun auf Anfrage mit.

Der verkaufsoffene Sonntag am 8. November in der Zeit von 13 bis 18 Uhr stand am Mittwoch noch vor der Absage. An diesem Tag, den der Verein City-Marketing, ein Zusammenschluss von Innenstadthändlern, organisiert, waren neben den Geschäftsöffnungen auch eine Fußgänger-Rallye geplant sowie Ausstellungen und gastronomische Stände auf den größeren Innenstadtplätzen unter dem Motto „Ludwig strahlt“.

Die Aufhebung der „ordnungsbehördlichen Verordnung“ zu dem Fest, wie es formal heißt, steht im Zusammenhang mit der neuen Corona-Schutzverordnung. Sie gilt seit diesem Montag und hat zum Inhalt, dass Veranstaltungen im November nicht stattfinden dürfen. Ebenso wenig dürfen Gastronomen im gesamten Monat November ihre Läden öffnen.

Der Stadtrat hatte seinerzeit einem verkaufsoffenen Sonntag im September und einem weiteren am 8. November unter Hygieneauflagen zugestimmt. Damals war die Entwicklung der Pandemie noch nicht abzusehen.

Öffnungen an fünf Sonntagen möglich

Unklar ist zum jetzigen Zeitpunkt, wie groß die Nachfrage der Händler wäre, an den verkaufsoffenen Sonntagen teilzunehmen, die die Corona-Schutzverordnung explizit erlaubt. In Bonn übrigens, ohne dass es einer Zustimmung des Rats bedarf, wie das Presseamt mitteilte. In der seit 1. November gültigen Fassung gestattet das NRW-Arbeitsministerium die Öffnung am 29. November, 6., 13. und 20. Dezember sowie am 3. Januar 2021 von 13 bis 18 Uhr ausdrücklich. In der Begründung heißt es, die Landesregierung wolle den Händlern in schwierigen Zeiten der Pandemie entgegenkommen. Sie führt aber ebenso als Argument ins Feld, die Sonntagsöffnung könne dazu dienen, Infektionen zu vermeiden, weil eine Entzerrung der Besucherströme möglich wäre. Derzeit dürfen Geschäfte nicht mehr als einen Kunden pro zehn Quadratmetern Verkaufsfläche einlassen.

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