Verbotene Praktiken im Ordnungsamt Verkehrsaufseher in Bonn manipulieren eigene Parkscheiben

Bonn · Ein Mitarbeiter des Ordnungsamtes der Stadt Bonn hatte sein eigenes Knöllchen wegen Falschparkens gelöscht. Nun kommt raus: Mithilfe von Aufklebern sollen andere Mitarbeiter der Stadt Strafzettel verhindert haben.

 Verkehrsaufseher der Stadt Bonn sollen ihre Parkscheiben manipuliert haben, damit Kollegen ihnen keine Knöllchen ausstellen. Foto: DPA

Verkehrsaufseher der Stadt Bonn sollen ihre Parkscheiben manipuliert haben, damit Kollegen ihnen keine Knöllchen ausstellen. Foto: DPA

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Der Artikel kürzlich im GA über einen Mitarbeiter der städtischen Verkehrsaufsicht, der sein eigenes Knöllchen wegen Falschparkens gelöscht hatte, hat andere Kollegen des Mannes aus dem Stadthaus auf den Plan gerufen. Sie berichteten dem GA von einer weiteren unlauteren Praxis im Zusammenhang mit Parkverstößen von städtischen Ordnungsamtskräften. Dabei würden Mitarbeiter des Ordnungsamtes in ihren Privatfahrzeugen Parkscheiben so markieren, dass Kollegen, die den ruhenden Verkehr beaufsichtigen, ihnen beim Falschparken keine Knöllchen ausstellten.

Auf Nachfrage bestätigte diese Praxis das städtische Presseamt. Dabei kam auch heraus, dass nicht nur, wie berichtet, ein Mitarbeiter des Ordnungsamtes, sondern noch ein weiterer städtischer Bediensteter sein eigenes Knöllchen gelöscht hatte. „Die beiden hatten während ihres Arbeitseinsatzes vor Ort jeweils ihr eigenes ‚Knöllchen‘ wegen Falschparkens, das sie von Kolleginnen und Kollegen erhalten hatten, gelöscht“, sagte Vizestadtsprecher Marc Hoffmann. Dies sei arbeitsrechtlich sanktioniert worden. Beide Mitarbeitenden seien abgemahnt und versetzt worden. Einer der beiden Mitarbeiter hatte, wie berichtet, gegen seine Abmahnung vor dem Arbeitsgericht Bonn vergeblich geklagt, daher war der Vorgang an die Öffentlichkeit geraten. Als der GA wegen dieses Arbeitsgerichts-Falls  bei der Stadt Bonn nachfragte, war der Fakt, dass ein weiterer Mitarbeiter sein Knöllchen ebenfalls gelöscht hatte, nicht erwähnt worden.

„In diesem Zusammenhang haben sich Hinweise ergeben, dass es unter Beteiligung eines der beiden Mitarbeitenden einzelne Fahrzeuge gegeben haben soll, in denen Parkscheiben durch Aufkleber gekennzeichnet sein sollten, damit die Autos bei den Kontrollen nicht aufgeschrieben wurden. Welche konkreten Personen die Aufkleber tatsächlich erhalten beziehungsweise angenommen haben und ob, wann und von wem diese Aufkleber überhaupt verwendet wurden, konnte nicht ermittelt werden“, teilte Hoffmann nun weiter mit. Diese nicht zulässige und den Arbeitsanweisungen entgegenstehende Praxis sei inzwischen unterbunden worden. „Die Stadt stellt über Arbeitsanweisungen und Sensibilisierung der Mitarbeitenden weiterhin sicher, dass solche Praktiken unzulässig sind. Sie arbeitet ständig daran, Kontrollmechanismen zu optimieren, wenn sich Hinweise auf Vertrauensmissbrauch ergeben.“

Dass Verwarnungen während der Kontrollen vor Ort zurückgenommen wurden, sei 2021 in 435 von rund 110 000 Fällen vorgekommen. Eine solche Rücknahme erfolge dann, wenn vor Ort „im Rahmen der gebotenen Ermessensausübung rechtlich vertretbar“ davon abgesehen werden könne, einen bereits erfassten Parkverstoß mit einem Verwarnungs- oder Bußgeld zu ahnden. Hoffmann: „Solche Fälle, in denen eine mündliche Verwarnung ohne Verwarnungsgeld ausreichend ist, liegen zum Beispiel vor, wenn Autofahrerinnen und Autofahrer versäumt haben, die Parkscheibe oder den Parkschein auszulegen, aber kurz nach der Erfassung des Parkverstoßes noch in Anwesenheit des Mitarbeitenden zum Fahrzeug zurückkehren und die Parkscheibe oder Parkschein auslegen oder das Fahrzeug wegfahren.“

Zurzeit werde der gesamte Sachverhalt sowie die damit in Zusammenhang stehenden Prozesse in Zusammenarbeit mit dem Rechnungsprüfungsamt überprüft und gegebenenfalls mit zusätzlichen Maßnahmen abgesichert. 

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