Urteil vor dem Landgericht Bonn Bonner für Betrug mit erfundenen Unfällen verurteilt

Bonn · Das Bonner Landgericht hat einen 43-jähriger Mann aus Bonn wegen Versicherungsbetrugs in 47 Fällen schuldig gesprochen. Zwei Unfälle hatten sich vermeintlich an einem Tag in Rom und in Prag ereignet.

 Das Bonner Landgericht hat einen 43-jähriger Mann aus Bonn wegen Versicherungsbetrugs in 47 Fällen schuldig gesprochen. (Symbolfoto)

Das Bonner Landgericht hat einen 43-jähriger Mann aus Bonn wegen Versicherungsbetrugs in 47 Fällen schuldig gesprochen. (Symbolfoto)

Foto: DPA

Dass man an einem Tag mit demselben Auto zunächst in einen Unfall in Rom und dann in Prag verwickelt werden könnte, ist wohl extrem unwahrscheinlich. Dennoch wollte ein heute 43-jähriger Bonner genau dieses Kunststück geschafft haben und meldete den dabei angeblich entstandenen Schaden den Haftpflichtversicherungen der jeweiligen Unfallgegner. Nun wurde der Mann vor dem Bonner Landgericht wegen gewerblichen Versicherungsbetrugs in insgesamt 47 Fällen zu einer Haftstrafe von viereinhalb Jahren verurteilt. Ein Mitangeklagter wurde der Beihilfe an drei Taten für schuldig befunden und zu einer Bewährungsstrafe von acht Monaten verurteilt.

Unfälle hatte es nie gegeben

Die beiden Unfälle in den Hauptstädten Italiens und Tschechiens hatte es in Wirklichkeit nie gegeben; genauso wenig wie die weiteren 45, die sich zwischen November 2008 und Februar 2014 zugetragen haben sollen. Zu realen Kollisionen kam es nämlich nicht: Stattdessen kaufte der Mann entweder frisch beschädigte Unfallwagen an oder er nutzte von ihm selbst am Computer bearbeitete Fotos unbeschädigter Autos. Damit ging der Betrüger dann zu nichtsahnenden Gutachtern. Seiner Aussage, dass die beschädigten Wagen sich noch am Unfallort im Ausland befänden, schenkten die Sachverständigen meist Glauben. Etwaige Textpassagen, in denen die Fachleute darauf hinwiesen, dass sie den Schaden allein anhand von Fotos geschätzt hätten, entfernte der Mann ebenfalls mit einer Bildbearbeitungssoftware. Erst dann rechnete er anhand der Kostenprognosen mit den überwiegend ausländischen Versicherungen ab.

Bundesgerichtshof hatte erstes Urteil aufgehoben

Beide Angeklagte und drei weitere Männer waren bereits im Februar 2018 wegen Versicherungsbetrugs verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof hatte das Urteil aber nach einer von der Verteidigung beantragten Revision aufgehoben, und so standen die beiden Angeklagten seit vergangenem Oktober erneut vor Gericht. Die Verfahren gegen die übrigen drei Angeklagten wurden zwischenzeitlich eingestellt. Diesmal hatte die 10. Große Strafkammer unter dem Vorsitz von Marc Eumann zu entscheiden, und nach 28 Verhandlungstagen stand für die Richter die Schuld der beiden Männer außer Frage.

Zugunsten des Hauptangeklagten wertete die Kammer die Taten allerdings nicht wie angeklagt, als bandenmäßigen Betrug: Es konnte nämlich nicht mit letzter Sicherheit festgestellt werden, dass der Verurteilte mehr als einen Partner im Ausland hatte, der die jeweiligen „Unfallgegner“ organisierte. „Wären es auch nur zwei gewesen, hätte der Betrüger als Mitglied einer Bande gegolten und die Strafe hätte um einiges empfindlicher ausfallen können“, so Eumann. Ebenfalls zugunsten des Angeklagte wertete das Gericht die Tatsache, dass der Mann einen guten Teil der erzielten Beute an seinen unbekannt gebliebenen Partner weitergeleitet hatte.

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