Bonner WCCB-Bauskandal Stadtrat beschließt Mediation mit Dieckmann und Hübner

Bonn · Die Stadtverwaltung soll mit der ehemaligen Oberbürgermeisterin Bärbel Dieckmann und dem früheren Stadtdirektor Arno Hübner an einem Güterichterverfahren unter Ausschluss der Öffentlichkeit teilnehmen. Der Rat erwartet die Übernahme von politischer Verantwortung und die Zahlung eines nennenswerten Schadensersatzes.

Große Aktenmengen sind im WCCB-Verfahren zu bewegen, hier auf dem Weg zur Verhandlung im Verwaltungsgericht Köln im September 2020.

Große Aktenmengen sind im WCCB-Verfahren zu bewegen, hier auf dem Weg zur Verhandlung im Verwaltungsgericht Köln im September 2020.

Foto: Benjamin Westhoff

Die Stadt wird dem Mediationsvorschlag des Oberverwaltungsgerichts NRW (OVG) in Sachen Schadensersatzklage gegen die frühere Oberbürgermeisterin Bärbel Dieckmann und den ehemaligen Stadtdirektor Arno Hübner im Zusammenhang mit dem WCCB-Bauskandal folgen. Das hat der Stadtrat nach Informationen des GA am Donnerstagabend in nichtöffentlicher Sitzung mit Stimmen der Koalition und der CDU beschlossen. FDP und Bürger Bund Bonn lehnten die Mediation ab, unter anderem kritisierten sie dem Vernehmen nach, dass die Mediation hinter verschlossenen Türen stattfände und dies dem hohen öffentlichen Interesse nicht angemessen wäre.

Stadt klagte erfolgreich vor dem Verwaltungsgericht

Die Stadt hatte vor dem Verwaltungsgericht erfolgreich geklagt. In ihrem erstinstanzlichen Urteil von September 2020 hatten die Kölner Richter der 19. Kammer sowohl Dieckmann als auch Hübner zu einer Schadensersatzzahlung von jeweils einer Million Euro wegen „grob fahrlässigen Verletzungen beamtenrechtlicher Dienstpflichten“ verurteilt.

Sie sahen es als erwiesen an, dass Hübners Unterzeichnung einer sogenannten Nebenabrede nicht von einem Ratsbeschluss gedeckt war. Der Rat sei bei der Unterzeichnung der Zusatzvereinbarung einer zweiten Nebenabrede durch Dieckmann nicht darüber informiert gewesen, dass mit dieser Unterschrift eine Haftung für Eigenkapital einherging. Mit den Nebenabreden bürgte die Stadt für Kredite der Sparkasse Köln/Bonn an die UNCC GmbH, um den Kongressbau fertigzustellen. Gegen das Kölner Gerichtsurteil legten Hübner und Dieckmann Berufung beim OVG in Münster ein.

Wie aus einer vertraulichen Vorlage an die politischen Gremien hervorgeht, hat das OVG die Mediation – ein sogenanntes Güterrichterverfahren – angeregt. Zur Begründung habe das OVG ausgeführt, dass der Ausgang des Verfahrens offen sei, da die Geschehnisse lange zurückliegen. Der Bauskandal wurde vor 13 Jahren öffentlich. Es seien viele Verantwortungsträger in die Abläufe eingebunden gewesen, was einen jahrelangen, schwierigen Prozess erforderlich mache.

Das Güterrichterverfahren würde ein Münsteraner Richter mit Zusatzausbildung übernehmen. Es fände unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Am Ende steht kein Urteil, sondern möglicherweise eine Einigung, mit der sowohl die Stadt als Klägerin als auch die beiden Beklagten leben können. Der Berufungsprozess liegt während der Mediation auf Eis. Bei einer für alle Seiten zufriedenstellenden Lösung könnte er formal umgehend ein Ende finden. Sowohl Dieckmann als auch Hübner haben schon mitgeteilt, dass sie dem Mediationsvorschlag zustimmen werden.

Rat behält sich Mediationsabbruch vor

Nach Kenntnis des General-Anzeigers haben Ratsmitglieder in der nichtöffentlichen Sitzung erörtert, dass sie ein Mediationsergebnis nur dann akzeptieren werden, wenn beide Beklagten bereit wären, politische Verantwortung für ein mögliches Fehlverhalten zu übernehmen. Zudem müssten sowohl Dieckmann als auch Hübner einen nennenswerten Betrag zahlen, um den der Stadt entstandenen Schaden wenigstens abzumildern. In die Fertigstellung des Kongresszentrums hat die Stadt nach derzeitigen Schätzungen rund 300 Millionen Euro investiert. Der pleite gegangene Ex-WCCB-Investor Man-Ki Kim sollte den Bau ursprünglich ohne Kosten für die Stadt verwirklichen.

Auf konkrete Vorgaben für die Mediation hat der Rat verzichtet. Es gibt weder eine festgelegte Zeitschiene zur Länge der Verhandlungen noch ist zum jetzigen Zeitpunkt geklärt, wer die Stadt im Güterichterverfahren vertreten wird. Wohl aber haben die Kommunalpolitiker zum Ausdruck gebracht, dass sie ein wie auch immer ausgekleidetes Verhandlungsergebnis vorgelegt bekommen wollen, um darüber entscheiden zu können. Auch behält sich das Gremium vor, jederzeit einen Mediationsabbruch beschließen zu können.

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