Tradition in der Innenstadt Weihnachtsmarkt in Bonn soll in diesem Jahr stattfinden

Bonn · Anders als im vergangenen Jahr soll es in diesem Winter wieder einen Bonner Weihnachtsmarkt geben. Zudem soll dieser bereits früher beginnen und somit länger dauern als üblich.

 Der Bonner Weihnachtsmarkt mit seinem Riesenrad. (Archivfoto)

Der Bonner Weihnachtsmarkt mit seinem Riesenrad. (Archivfoto)

Foto: Benjamin Westhoff

Der Bonner Weihnachtsmarkt wird in diesem Jahr länger als üblich dauern. Die Bonner Bezirksvertretung hat mit breiter Mehrheit einer Verwaltungsvorlage zugestimmt, die Veranstaltungstage in der Summe anzuheben. Der Markt soll bereits am Mittwoch, 17. November, beginnen und bis zum 23. Dezember dauern.

Nach Gesprächen mit den Schaustellern hatte die Stadt den Vorschlag unterbreitet und mit dem coronabedingten Ausfall des Marktes 2020 und weiteren Umsatz­ausfällen von Schaustellern und Kunsthandwerkern während der Pandemie begründet. Der Bezirksverordnete Hanno von Raußendorf (Linke) betonte, dass die zusätzlichen Tage einmalig bewilligt würden. Ein CDU-Antrag, Oberbürgermeisterin Katja Dörner solle die Voraussetzungen schaffen, dass der Markt stattfinden kann, verfing nicht bei einer Mehrheit. Raußendorf und der Bezirksverordnete Rolf Beu (Grüne) sagten, das sei eine Selbstverständlichkeit, sofern die künftigen Entwicklungen der Pandemie nicht dagegen sprechen.

Zugleich beschloss das Gremium das Marktverzeichnis mit Terminen für das restliche Jahr, die sich aufgrund der Pandemie verschoben haben. Dazu zählt der Marktplatz Gute Geschäfte von Stadt und Sozialamt am 1. Oktober auf dem Marktplatz und das Special Adventure Camp, das verlegt wurde auf den Münsterplatz für die Zeit vom 7. bis zum 9. September.

Ungewöhnlich verlief die Abstimmung für das Stattfinden des Ostdeutschen Markttags am 19. September. CDU und Thomas Fahrenholtz stimmten dafür, der Rest enthielt sich. Das Bündnis aus Grünen, SPD, Linken und Volt lehnt den Namen für das Fest des Vertriebenenbundes ab. Die Verwaltung hatte ausgeführt, dass sie zum jetzigen Zeitpunkt für ein Untersagen der Veranstaltung keine rechtliche Grundlage sehe.

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