Tierrettung in Bonn Wie man richtig reagiert, wenn man notleidenden Tieren begegnet

Bonn · Eine Angelschnur hatte sich in der Rheinaue um den Schnabel eines Fischreihers gewickelt. Die Feuerwehr nahte zur Rettung. Doch wie erreicht man die Tierrettung am besten und was ist bei Wild-Unfällen zu beachten?

 Der Fischreiher mit der Angelschnur um seinen Schnabel.

Der Fischreiher mit der Angelschnur um seinen Schnabel.

Foto: Jürgen Lebendig

Den Ausflug in die Bonner Rheinaue hatte sich Jürgen Lebendig anders vorgestellt. Denn der Nachmittag entwickelte sich nicht wie geplant: Aus dem entspannten Spaziergang durch das ehemalige Bundesgartenschaugelände wurde plötzlich eine Rettungsaktion für einen verschreckten Vogel, an der sich gleich mehrere Passanten beteiligten.

Unterhalb des Post Towers bemerkte Lebendig einen Fischreiher, der verstört umherirrte. Bei näherem Betrachten entdeckte der Bonner den Grund für das schreckhafte Verhalten des Tieres: Eine Angelschnur hatte sich um den Schnabel des Reihers gewickelt. Offensichtlich versuchte der Vogel bereits seit einiger Zeit vergebens, sich von der Bandage zu befreien.

„Die Kordel hatte sich so fest um den Schnabel gelegt, dass er ihn kaum noch öffnen konnte“, so Lebendig im GA-Gespräch. Viele Spaziergänger verfolgten den verzweifelten Kampf des Fischreihers. Da das Tier jedoch immer wieder weghüpfte, konnten ihm die Passanten nicht helfen. Den unfreiwilligen Zuschauern blieb keine andere Wahl: Gleich mehrere von ihnen riefen die Feuerwehr zur Hilfe.

Die Feuerwehr hilft

Verletzte Tauben, Entenfamilien auf stark befahrenen Straßen, Katzen, die aus Baumwipfeln nicht mehr zurück auf die Erde finden: Tierrettung gehört zu den Aufgaben der Feuerwehr. „Wenn Tiere in Not geraten, können Bürgerinnen und Bürger die Leitstelle von Feuerwehr und Rettungsdienst unter der Rufnummer 0228/7170 alarmieren“, erklärt Andrea Schulte vom Presseamt auf GA-Anfrage. Allerdings sollte man dafür nicht die 112 wählen, denn der Notruf ist nur für dringende Fällen gedacht, betont sie.

„Die Feuerwehr kommt entweder selbst mit ihrem Tierrettungswagen zur Hilfe oder verständigt bei Bedarf die entsprechenden Stellen, wie zum Beispiel den Förster, den Jagdausübungsberechtigten oder das Veterinäramt. Dies ist immer von der konkreten Situation abhängig“, so Schulte. Auch bei der Befreiung des Fischreihers wurde der zuständige Jagdpächter hinzugerufen.

Zwar sei die Feuerwehr der richtige Ansprechpartner, wenn man verletzte Tiere beobachtet, „wenn man es sich zutraut, kann man natürlich auch selbst tätig werden und ein Tier in eine örtliche Tierklinik oder Auffangstation bringen“, ergänzt die Verwaltungsmitarbeiterin.

Gerätewagen ist rund um die Uhr besetzt

Der Gerätewagen zur Tierrettung der Feuerwehr Bonn ist auf der Feuer- und Rettungswache 2 in Beuel stationiert. Das Fahrzeug ist rund um die Uhr besetzt und wird im Jahr zwischen 600 und 800 Mal gerufen. Klassische Einsätze sind zum Beispiel vermeintlich flugunfähige Enten, Gänse, Schwäne.

Manchmal finden Tiere scheinbar nicht zurück in ihr Revier. „Wildtiere, die nicht verletzt sind, kommen häufig gut allein zurecht“, betont Schulte. Das Eingreifen des Menschen könne in solchen Fällen sogar zum Nachteil für das Tier sein. Beispielsweise dann, wenn es nach der gut gemeinten Rettungsaktion nicht mehr vom Muttertier angenommen wird.

Ein Wildunfall muss in jedem Fall bei der Polizei gemeldet werden, betont der ADAC. Dabei ist es unerheblich, ob sich das Tier noch vor Ort befindet oder nach dem Unfall geflüchtet ist. Auf jeden Fall muss der zuständige Jagdaufseher, Wildhüter oder Jagdpächter kontaktiert werden. Dies geschieht in der Regel über die Meldung des Unfalls bei der Polizei.

Hält sich ein Verkehrsteilnehmer nicht daran, ist das keinesfalls ein Kavaliersdelikt. Wird ein Tier einfach zurückgelassen, begeht der Betroffene einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz. Nehmen Autofahrer das tote oder verletzte Tier mit, führt dies zum Tatbestand der Wilderei, was eine Strafanzeige zur Folge haben kann. Auch bezüglich des Versicherungsschutzes ist es ratsam, einen Wildunfall zu melden, da in der Regel eine Bescheinigung ausgestellt wird, die der Verkehrsteilnehmer benötigt, wenn er den Schaden von seiner Versicherung regulieren lassen will.

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