Angebote in Testzentren Wie oft dürfen Bürger zum kostenlosen Corona-Schnelltest?

Bonn · Kostenlose Schnelltests sind eine Strategie zur Bewältigung der Corona-Pandemie. Doch wie oft dürfen sich die Menschen in der Woche kostenlos testen lassen? Das Land NRW gibt dazu eine eindeutige Antwort.

 In Bonn und der Region gibt es mittlerweile zahlreiche Schnelltestzentrum. Bürger können sich dort kostenlos testen lassen.

In Bonn und der Region gibt es mittlerweile zahlreiche Schnelltestzentrum. Bürger können sich dort kostenlos testen lassen.

Foto: Benjamin Westhoff

Die Menschen in Nordrhein-Westfalen haben Anspruch auf kostenlose Corona-Schnelltests. In der Corona-Strukturverordnung des Landes heißt es, dass Schnelltests „mindestens einmal wöchentlich in Anspruch genommen werden“ können. Dürfen sich Bürger somit auch mehrmals die Woche kostenlos testen lassen? Das Land beantwortet die Frage kurz und eindeutig. „Ja, das dürfen sie“, teilt das NRW-Gesundheitsministerium auf Anfrage mit. Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Nordrhein erklärt ebenfalls, dass es keine „Obergrenze“ in der Testverordnung gebe. „Sofern jemand getestet werden möchte, gibt es seitens der Teststellen grundsätzlich keine Pflicht nachzuprüfen, wie häufig der Patient schon in der Woche schon getestet wurde“, sagt ein Sprecher.

So ist es auch in den Schnelltestzentren in der Region, die Sandro Heinemann betreibt. Der Bonner Konzertveranstalter hat sich in der Pandemie ein neues Geschäftsfeld gesucht. Mittlerweile ist er Betreiber von dutzenden Corona-Testzentren in ganz Deutschland, davon vier in Bonn und sechs im Rhein-Sieg-Kreis. „Es wird nicht geprüft, ob jemand schon einmal da war“, sagt Heinemann. Auf die Frage, ob Menschen mehrmals pro Woche in die Zentren kommen können, antwortet er: „Es ist möglich.“

Ähnliches sagt auch Mashal Wahid vom Medicare Testzentrum Bonn & Rhein-Sieg. Wahid betreibt mittlerweile fünf Standorte im Rhein-Sieg-Kreis und zwei in Bonn. „Wir fragen nicht mehr nach, ob jemand zuletzt schon einmal da war“, sagt er und ergänzt: „Diejenigen, die sich testen lassen möchten, werden getestet.“ Wahid plädiert sogar dafür, sich öfter als einmal wöchentlich testen zu lassen. „Das ist ein wirksames Tool“, sagt er.

Das NRW-Gesundheitsministerium sieht das ähnlich. „Grundsätzlich ist ein situationsabhängig sinnvoller Test infektiologisch immer wünschenswert“, heißt es auf Anfrage. Zugleich appelliert das Ministerium an einen verantwortungsvollen Umgang mit den Testungen. „Wir gehen davon aus, dass die Bürgerinnen und Bürger die Testmöglichkeiten sinnvoll einsetzen und verantwortlich nutzen“, heißt es. Auch die KV appelliert an das Verantwortungsbewusstsein, das System nicht auszunutzen. Hinweise auf mögliche missbräuchliche Inanspruchnahmen der Testangebote lägen der KV aber aktuell nicht vor.

Die Testzentren rechnen die Schnelltests mit der Kassenärztlichen Vereinigung ab. „Da werden keine personenbezogegen Daten übermittelt“, betont Heinemann. Die Daten müssten jedoch gespeichert werden, „sollte die KV das mal prüfen wollen“. Die Kassenärztliche Vereinigung verweist in diesem Zusammenhang auf die in der Testverordnung verankerten Dokumenations- und Aufbewahrungsfristen. Diese verpflichten die Teststellen, „die Dokumentation der durchgeführten Tests bis Ende 2024 aufzubewahren – auch für den möglichen Fall einer späteren Prüfung“, heißt es.

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