Streit um 13 Millionen Euro Bonn will Verfassungsklage gegen das Land NRW einreichen

Bonn · Gemeinsam mit anderen Kommunen will sich die Bonner Stadtverwaltung gegen eine Änderung im Gemeindefinanzierungsgesetz wehren. Der letzte Vorstoß dieser Art ist allerdings gescheitert.

 Die Stadtverwaltung mit Oberbürgermeisterin Katja Dörner an der Spitze schlägt dem Rat vor, den Klageweg zu beschreiten.

Die Stadtverwaltung mit Oberbürgermeisterin Katja Dörner an der Spitze schlägt dem Rat vor, den Klageweg zu beschreiten.

Foto: Benjamin Westhoff

Die Bonner Stadtverwaltung will sich erneut an einer Verfassungsklage gegen das Land NRW beteiligen. Der Vorstoß, über den zunächst der Rat abstimmen muss, richtet sich gegen das Gemeindefinanzierungsgesetz 2022, wie das Presseamt am Mittwoch mitteilte.

Hintergrund ist ein neues Verfahren, mit dem die Landesregierung die Steuerkraft der einzelnen Kommunen ermittelt. Die Dimension der Steuereinnahmen beeinflusst die Höhe der jährlichen Zuweisungen aus der Landeskasse. Erstmals solle für die Verteilung des Geldes zwischen kreisfreien Städten wie Bonn und kreisangehörigen Gemeinden unterschieden werden, so das Presseamt. Diese Differenzierung der fiktiven Hebesätze gehe zu Lasten der kreisfreien Städte. Bonn bekomme deshalb im laufenden Jahr 6,4 Millionen Euro weniger überwiesen. 2023 sei der Verlust doppelt so hoch, weil die Verfahrensänderung erst dann voll wirksam werde. Für Bonn ein herber Schlag, weil der Haushalt auf Kante genäht ist und die Stadt unter kritischer Beobachtung der Kommunalaufsicht der Bezirksregierung steht.

Der Städtetag NRW lehnt die differenzierende Steuerkraftermittlung nach Angaben des Presseamtes ab und wird die Klage am NRW-Verfassungsgerichtshof koordinieren. Die Begründung der Landesregierung, dass kreisfreie Städte grundsätzlich bessere Voraussetzungen für höhere Hebesätze bei den Grundsteuern und der Gewerbesteuer besäßen, sei nicht haltbar. In den NRW-Städten prägten vor allem die strukturellen Ausgaben und der damit verbundene Konsolidierungsdruck die Höhe der Steuersätze. Sprich: Sozialausgaben wie die Unterkunftskosten für Langzeitarbeitslose sind höher als in kleineren Städten, und die großen Kommunen bezahlen auch eigene Kulturangebote, die vom jeweiligen Umland mit genutzt werden, um nur zwei Beispiele zu nennen. Laut Presseamt haben unter anderen Düsseldorf, Köln und Solingen ihre Bereitschaft zur Klage signalisiert.

Die letzte Verfassungsklage gegen das Land, an der sich Bonn beteiligt hatte, ist allerdings gescheitert. Auch dabei ging es um die Höhe der Landeszuweisungen. Ab 2014 hatte das Land NRW die Einwohnerzahlen aus dem Zensus 2011 für die Pro-Kopf-Zuweisungen zugrunde gelegt. Bonn und andere Städte hielten die ermittelten Einwohnerzahlen aber für zu niedrig. Der Verfassungsgerichtshof wies die Klage im Jahr 2019 zurück.

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