Grünflächen, Rheinufer, Parks Was beim Grillen auf öffentlichen Flächen in Bonn zu beachten ist

Bonn · Wer in Bonn im Freien grillt, muss sich an bestimmte Regeln halten. Was nach Aufhebung der Corona-Einschränkungen im öffentlichen Raum ansonsten verboten und was erlaubt ist, lesen Sie hier.

 Das gilt es beim Grillen in Bonn zu beachten.

Das gilt es beim Grillen in Bonn zu beachten.

Foto: picture alliance/dpa/Karl-Josef Hildenbrand

In Bonn und der Region ist an vielen Stellen das Grillen auf öffentlichen Flächen möglich. Zum Beispiel auf allen öffentlichen Grünflächen in Bonn, wobei aber nicht Plätze oder Straßen gemeint sind, teilt das Presseamt der Stadt mit. Auch am Rheinufer darf jeder grillen, der geeignete Geräte wie einen Holzkohlegrill verwendet und ausreichend Abstand zum Boden einhält - was besonders wichtig für die Einweggrills ist, die nicht auf Wiesen gestellt werden dürfen.

Auch nach der Aufhebung der Corona-Regeln im öffentlichen Raum müssen dennoch andere Dinge dringend beachtet werden. Zum Beispiel sind Spiritus oder andere flüssige Grillanzünder verboten. Außerdem muss das Grillfeuer ständig beaufsichtigt werden. Zur Anlieferung darf die Fläche nicht befahren werden, so die Stadt. Was am Rhein erlaubt ist, gilt nicht für Agger und Sieg, wo auf Grillen, Campen, Lagerfeuer und laute Musik verzichtet werden muss. Das liegt am dortigen Landschaftsschutz.

In der Bonner Rheinaue gibt es zwölf ausgewiesene Grillplätze samt Müllcontainer. Nicht gegrillt werden darf grundsätzlich in den Zieranlagen wie dem Japanischen Garten, dem Rosengarten oder dem Blindengarten sowie auf der Hundewiese und in den Schutzhütten. Daneben gibt es weitere Anlagen der Waldfreunde in Duisdorf, am Sportplatz Oberer Lyngsberg, an der Schutzhütte Am Hardtweiher im Ennert sowie in Wachtberg, Königswinter, Alfter und Rheinbach.

Auf allen Spiel- und Bolzplätzen untersagt

Ausdrücklich untersagt ist das Grillen in Bonn auf allen Spiel- und Bolzplätzen, im Baumschulwäldchen, im Bürgerpark Oberkassel, im Park am Dottendorfer Ortsteilzentrum, an der Apfelallee auf dem Venusberg, Am Hölder in Röttgen, im Drachensteinpark in Mehlem, im Panoramapark in Rüngsdorf sowie in Bad Godesberg im Redoutenpark und im Stadtpark. Die Universität Bonn hat das Grillen auf ihren Flächen generell verboten: Gemeint sind Hofgarten, Poppelsdorfer Allee, Juridicum und die Wiese am Poppelsdorfer Schloss.

Wichtig ist auch, dass ein Abstand von 100 Metern zum Waldrand und von 25 Metern zur Wohnbebauung besteht. Steht der Grill unter einem Baum, müssen zwei Meter Abstand zur Baumkrone eingehalten werden.

Selbstverständlich muss jeder seinen Abfall, den er verursacht, wieder mitnehmen oder in Mülleimer in der Nähe werfen. Wer seine Sachen liegen lässt, überlässt anderen nachher die lästige Aufräumarbeit – im Zweifel Bonnorange. Wer sich nicht an die Regeln hält, muss mit einer Geldbuße bis zu 1000 Euro rechnen. Das gilt auch, wenn man das Feuer nach dem Grillen nicht ordentlich löscht.

(ga)
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