Verstöße gegen das Kunst- und Urheberrechtsgesetz Bonner Youtuber zu Geldstrafe verurteilt
Bonn · 32-Jähriger musste sich in einer Beurfungsverhandlung vor dem Landgericht verantworten. Zwar erging ein Urteil, das Ziel der Berufung verfehlte die Staatsanwaltschaft allerdings.
Wegen zweier Verstöße gegen das Kunst- und Urheberrechtsgesetz (KUG) in zwei Fällen hat am Dienstag das Bonner Landgericht einen 32-Jahre alten Youtuber verurteilt, der sich bereits wiederholt vor Gericht verantworten musste. Richter Eugen Schwill legte 70 Tagessätze a 40 Euro als Strafe fest. Hintergrund für die Verhandlung war eine Berufung der Staatsanwaltschaft gegen ein Urteil des Bonner Amtsgerichtes: Anfang Februar war der 32-Jährige zu einer Bewährungsstrafe von insgesamt einem Jahr und zehn Monaten verurteilt worden, und zwar wegen des Besitzes von Kinderpornografie und eines Verstoßes gegen das Telekommunikationsgesetz. Freigesprochen hatte der Richter den Youtuber allerdings in dem Prozess im Februar von den Vorwürfen, gegen das KUG verstoßen zu haben. Die Staatsanwaltschaft hatte dem Mann insbesondere vorgeworfen, bei der Erstellung seiner Videos von Unfallgeschehnissen Polizisten ungepixelt auf seinem Youtube-Kanal veröffentlich zu haben.
Gegen dieses Urteil des Amtsgerichtes hatte die Staatsanwaltschaft nun Berufung eingelegt. Vor allem ging es den beiden Staatsanwälten vor dem Landgericht darum, die Bewährungsstrafe in eine Haftstrafe umzuwandeln. Schließlich schätzten sie die soziale Prognose des Mannes, der bereits zu einer Bewährungsstrafe wegen des Besitzes von Kinderpornografie verurteilt war, ungünstig ein. Man gehe von einer hohen Rückfallgefahr aus, so die Staatsanwaltschaft. Der Youtuber hatte den Besitz des bei einer Hausdurchsuchung im Januar 2019 gefundenen Materials bereits zugegeben, aber erklärt, dieses unverlangt gemailt bekommen und seit 2017 kein weiteres Material mehr beschafft zu haben.
Weiteres belastendes Material gefunden
Die Anklage stützte ihre Berufung nun vor allem auf die Sicherstellung von weiterem Bild- und Videomaterial aus zwei weiteren Hausdurchsuchungen bei dem 32-Jährigen. Eine im Dezember 2019 und eine im April 2020. Dabei hatten die Ermittler weiteres belastendes Material gefunden. Doch die Anwältin des Youtubers konnte einwenden, dass die Sicherstellungen aus diesen Hausdurchsuchungen noch nicht angeklagt seien und damit auch nicht Gegenstand der Berufung sein könnten.
Außerdem konnte sie geltend machen, dass bei der Auswertung von belastenden Bild- und Videodateien aus den Durchsuchungen, Fehler unterlaufen waren. So ließ sich nicht klären, ob es sich bei dem Bildmaterial um einen alten Fotopool von teils gelöschten Bildern aus der Zeit vor 2017 handelte. Zudem hatte die Polizei offensichtlich einige Datenträger aus unterschiedlichen Durchsuchungen vermischt. „Das ist staatsanwaltlich nicht super gelaufen“, so der Richter. Daher konnte der Richter die Staatsanwaltschaft auch zu einer Rücknahme der Berufung bewegen. Lediglich über das vom Prozess ausgegliederte Verfahren wegen der KUG-Verstöße kam es zu einem Urteil.