Gunthild Kayser wehrt sich Bonner Ärztin kämpft gegen Fake-Bewertungen

Bonn · Google entfernt zweifelhafte Äußerungen nur, wenn sie gegen Nutzungsbedingungen verstoßen. Das ist für die Bonner Kinderärztin Gunthild Kayser nicht nachvollziehbar.

Die Kinderärztin Gunthild Kayser wehrt sich gegen schlechte Bewertungen im Internet, die offensichtlich frei erfunden sind.

Die Kinderärztin Gunthild Kayser wehrt sich gegen schlechte Bewertungen im Internet, die offensichtlich frei erfunden sind.

Foto: Benjamin Westhoff

Wer bei Google nach Gunthild Kayser sucht, erhält schnell einige Informationen über die Bonner Kinderärztin und ihre Praxis. Dazu gehören auch negative Bewertungen, die Eltern nach einem Besuch bei Kayser auf dem Portal abgegeben haben. Ob die Rezensenten wirklich jemals in der Praxis waren, ist für Außenstehende nicht nachvollziehbar. Für Kayser steht unterdessen fest, dass es sich bei einigen Einträgen um Fakes handelt. Konkret meint die Ärztin Bewertungen, bei denen nur einer von fünf möglichen Sternen erteilt worden ist, aber eine Begründung fehlt oder diese sehr spärlich ausfällt. „Leider nicht empfehlenswert. Sehr unsensible Ärztin“, lautet etwa der Kommentar eines Nutzers, und ein anderer meint: „Äußerst unfreundliche Ärztin. Zudem wurde meine Tochter falsch behandelt. Achtung!“

Kayser: Einige Rezensionen sind schlichtweg gelogen

Kayser ist sich sicher, dass weder diese beiden Nutzer noch einige andere jemals in ihrer Praxis waren und hat dies auch in einer Antwort unter dem ersten Kommentar geäußert. „Deren Rezensionen sind also schlichtweg gelogen. Das stört den Betreiber jedoch nicht, Hauptsache, sie verstoßen nicht gegen seine Richtlinien“, schreibt sie weiter.

Zweimal hat sich die Kinderärztin mit der Bitte an Google gewandt, eine solche Bewertung zu löschen. In beiden Fällen hieß es von dem Konzern in einer E-Mail, dass sie nicht entfernt werden könnten, da sie nicht gegen die Richtlinien verstießen. „Wir tolerieren keine gefälschten Bewertungen. Wenn Nutzer glauben, dass eine Google-Bewertung gegen unsere Richtlinien verstößt, können sie diese melden. Alle Bewertungen, die gegen unsere Nutzungsbedingungen verstoßen, werden schnell entfernt“, teilt Lena Heuermann, Pressesprecherin von Google Deutschland, auf Anfrage mit. Offensichtlich konnte der Konzern die von Kayser gemeldeten Kommentare also nicht als Fakes identifizieren.

Etwas bessere Erfahrungen hat Kayser mit dem Ärzte-Bewertungsportal Jameda gemacht. Dort wurden zwei Einträge, die sie für Fakes hielt, geprüft und anschließend entfernt. Auch bei Jameda geht Kayser von einer Vielzahl gefälschter Bewertungen aus. Das Portal verweist in diesem Zusammenhang auf ein zweistufiges Prüfsystem, das bei jeder abgegebenen Rezension angewendet wird. „Jede Bewertung wird vor Veröffentlichung anhand eines Prüfalgorithmus über circa 50 Kriterien auf ihre Echtheit hin überprüft. Je nach Ausgang der Prüfung wird sie veröffentlicht, direkt gelöscht oder – ist das Prüfergebnis nicht eindeutig – einem geschulten Mitarbeiter vorgelegt“, erklärt Pressesprecherin Elke Ruppert.

Ärztevertretungen sehen Portale kritisch

Wenn sich ein Arzt bei dem Portal meldet und darum bittet, eine Bewertung zu löschen, wird diese laut Jameda einer erneuten Überprüfung unterzogen. „Bei der Prüfung von gemeldeten Bewertungen geht es im Kern darum, dass Arzt und Patient ihre Sicht der Dinge schildern sowie, wenn vorhanden, Belege dafür einreichen“, sagt Ruppert. Ein Mitarbeiter wäge dann nach Austausch aller Informationen auf Basis der geltenden Rechtsprechung ab, ob die Bewertung wieder veröffentlicht oder gelöscht werde. Die immer wieder geäußerte grundsätzliche Kritik an Ärztebewertungen im Internet hält Ruppert für unberechtigt: „Bewertungen sind die aktuell einzigen Informationen, die Patienten haben, um sich über ärztliche Qualität zu informieren“, sagt sie.

Ärztevertretungen sehen die Portale naturgemäß kritisch, halten rechtliche Schritte gegen unliebsame Bewertungen aber für schwierig. „Was man erdulden muss, sind Meinungsäußerungen“, sagt Corinna Schaefer vom Ärztlichen Zentrum für Qualität in der Medizin, einem gemeinsamen Institut von Bundesärztekammer und Kassenärztlicher Bundesvereinigung: „Gegen falsche Tatsachenbehauptungen gibt es dagegen eine rechtliche Handhabe.“ Wenn ein Arzt eine Bewertung als Fake ansehe, sei es ratsam, das Portal darauf aufmerksam zu machen. „Das führt dann zu unterschiedlichen Ergebnissen“, sagt Schaefer.

Zwar hat Gunthild Kayser für ihre Praxis noch keine negativen Auswirkungen durch schlechte Bewertungen wahrgenommen. Doch Eltern scheinen davon zu wissen, wie sie mit einem Erlebnis berichtet: „Einmal war ein Elternpaar mit ihrem Neugeborenen in meiner Praxis, die es hier nett fanden. Beim Rausgehen sagte der Mann dann zu seiner Frau, dass es ja offensichtlich nicht so sei, wie es bei Google stehe.“

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