Fund von Crystal Meth Bonner Anwalt will aus Haft in Japan heraus

BONN · Seit 20 Monaten sitzt ein Bonner Rechtanwalt in Japan hinter Gittern, nun möchte er zurück in die Heimat. Weil Flughafenzöllner bei seiner Ankunft am 8. Dezember 2012 harte Drogen in seinem Rucksack gefunden hatten, wurde der 51-Jährige im Oktober vergangenen Jahres vom Gericht in Nagoya zu zehn Jahren Haft verurteilt.

Nun beschäftigt der Fall auch die Bonner Justiz, denn der Anwalt hat in Japan den Wunsch geäußert, die Reststrafe in Deutschland verbüßen zu dürfen.

Die japanische Justiz kam dem Wunsch des Bonners insofern nach, als dass sie alle Unterlagen des Falles, inklusive Urteil, an die Bonner Staatsanwaltschaft schickten, wie deren Sprecherin Monika Volkhausen bestätigte.

Dem japanischen Urteil zufolge hatte der 51-Jährige knapp vier Kilogramm Meta-Amphetamin in seinem Rucksack, als er kontrolliert wurdet. Die als Crystal Meth bekannte Droge birgt den Experten zufolge ein hohes Gefährdungsrisiko für den Konsumenten, weil sie sofort abhängig macht und schnell zum völligen Verfall führt.

Der Bonner kam in U-Haft und verteidigte sich vor Gericht vergebens damit, dass er nicht gewusst habe, was in dem Rucksack war. Denn den, so erklärte er laut Urteil, habe er sich bei einem Bekannten geliehen, weil sein eigener kaputt gewesen sei.

Und die Tüten mit den Macadamianüssen, in denen das Rauschgift versteckt war, habe ihm dessen Freundin zugesteckt. In Japan habe er die Feinmechanik-Mustermesse in Yokohama besuchen wollen.

Wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittel- und Zollgesetz wurde der Bonner zu zehn Jahren Haft verurteilt und zu sechs Millionen Yen Geldstrafe, umgerechnet 43.570 Euro. Kann er die nicht zahlen, muss er Ersatzhaft leisten - für 72,61 Euro jeweils ein Tag.

Die Bonner Staatsanwaltschaft hat den Fall nun der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts vorgelegt, und die muss nun prüfen, ob eine Umwandlung der japanischen in deutsche Haft zulässig ist, wie Volkhausen erklärte: "Es gibt Überstellungsübereinkommen, auf deren Grundlage das nun verhandelt wird."

Da eine im Ausland verhängte Sanktion nach dem Gesetz für internationale Rechtshilfe in eine in Deutschland am meisten entsprechende Strafe umzuwandeln ist, hat die Staatsanwaltschaft den Fall geprüft und bei Gericht beantragt: Die zehn Jahre sind zu übernehmen und die Geldstrafe soll laut Volkhausen in 360 Tagessätze à 120 Euro umgewandelt werden.

Sollte das Bonner Gericht das japanische Urteil nun in deutsches Recht übersetzen, könnte der Anwalt bald in einem deutschen Gefängnis sitzen. Sofern die japanischen Behörden zustimmen.

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