Treuepunkte für gute Bewertung Bonner Apotheke darf Facebook-Likes nicht belohnen

Bonn · Das Bonner Landgericht hat der Wettbewerbszentrale zugestimmt, dass eine Apotheke in Endenich keine Prämien für Facebook-Likes vergeben darf. Unzulässig sei auch die Art der Zusammenarbeit mit einem Seniorenheim gewesen.

 Das Landgericht untersagt einer Bonner Apotheke, Treuepunkte für eine gute Bewertung in einem sozialen Medium zu vergeben.

Das Landgericht untersagt einer Bonner Apotheke, Treuepunkte für eine gute Bewertung in einem sozialen Medium zu vergeben.

Foto: dpa/Hauke-Christian Dittrich
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