Urteil in Bayern Bonner Arzt missbrauchte 14-Jährigen im Flugzeug

Bonn/Landshut · Ein Gericht in Landshut hat einen 65-jährigen Bonner zu einer Haftstrafe verurteilt. Er hat nach Überzeugung der Richter einen 14-Jährigen sexuell missbraucht.

Für die Jugendkammer des Landgerichts Landshut gab es nach viertägiger Beweisaufnahme keinen Zweifel: Ein 65-jähriger Arzt aus Bonn hat im September 2016 auf dem Flugplatz Postmünster in Bayern in seinem Flugzeug einen damals 14-Jährigen missbrauchte. Die Kammer verurteilte den Angeklagten wegen Vergewaltigung zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und acht Monaten, die Staatsanwaltschaft hatte vier Jahre gefordert.

Wie Vorsitzender Richter Theo Ziegler in der Urteilsbegründung sagte, waren es unter anderem „originelle Details“ wie „Steuerknüppel“ oder „sein Kleiner“ müsse „in die Muckibude“ – Formulierungen, die der Arzt dem Opfer zufolge während des Missbrauchs benutzt hat -, die die Kammer von der Glaubwürdigkeit des heute 16-Jährigen überzeugt haben. „So was kann man sich einfach nicht ausdenken.“ Man habe es mit einer Konstellation Aussage gegen Aussage zu tun gehabt. Und die Aussagekonstanz des Jugendlichen sei nicht sehr hoch gewesen. Mal habe er sich widersprochen, was die chronologischen Abläufe betreffe; mal habe er einen bei der Polizei noch geschilderten Übergriff nicht mehr parat gehabt. Diese „Mängel“ hätten laut Ziegler dazu geführt, dass die Aussage des Jugendlichen noch präziser unter die Lupe genommen worden sei.

"Oralverkehr kann dort problemlos stattfinden"

Neben den Zeugenaussagen, die die Angaben des Jungen zumeist untermauert hätten, hätte eine Fülle an Indizien aber ergeben, dass die Einlassung glaubhaft sei. Ziegler nannte als Indiz etwa das Schreiben des Arztes an den 14-Jährigen einen Monat nach dem Vorfall, in welchem er diesem Versprechungen wie kostenlose Flugstunden und Nutzung seines Flugzeuges gemacht hatte. „Das klingt doch ein bisschen nach Schweigegeld.“ Ausführungen des Angeklagten wie etwa zur Räumlichkeit haben die Kammer nicht überzeugt. Der Bonner habe die Größe des Flugzeugs mit einem Zwei-Mann-Zelt verglichen. „Oralverkehr kann da problemlos stattfinden – da braucht es keine Beweisaufnahme“, sagte Ziegler. Schlussendlich sei man auch von der Schuld des Angeklagten überzeugt, weil bei dem Geschädigten „weit und breit kein Motiv für eine unrechte Belastung erkennbar war“.

Die Kammer war somit zu der Überzeugung gelangt, dass es am 10. September 2016 zu einer Vergewaltigung gekommen war. Der Augenarzt und der Schüler, die sich durch ihre Mitgliedschaft im gleichen Sportflugverein kannten, seien vom Flugplatz Borkenberge im Münsterland zu einem Alpenflug aufgebrochen. Ziel sei der Flugplatz Postmünster im niederbayerischen Landkreis Rottal-Inn gewesen. In der Nacht habe der Mann den damals 14-Jährige in seinem Flugzeug, wo beide auf einer Matratze schliefen, missbraucht.

Obwohl sich in der Nacht keine weiteren Personen auf dem Flugplatz aufgehalten hatten und dieser weitab gelegen ist, ist die Kammer bei der rechtlichen Würdigung nicht von einer schutzlosen Lage ausgegangen. Der Junge habe den Mann letztlich wegdrücken können; er habe sich selbst aus seiner misslichen Lage befreit. Zugute hatte die Kammer dem Mediziner gehalten, dass er nicht vorbestraft, die Gewaltanwendung „denkbar gering“ und der Oralverkehr kurz gewesen ist. Auch hatten sich laut Ziegler bei dem mittlerweile 16-Jährigen „keine konkreten psychischen Probleme“ feststellen lassen.

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