Prozess in Bonn Bonner Automatensprenger durch sein Gesäß überführt

Bonn · Ein 28-jähriger Niederländer ist in Bonn zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Im Jahr 2015 soll er unter anderem einen Geldautomaten in Bad Godesberg gesprengt haben.

Es war einer der aufwändigeren Indizien-Prozesse vor dem Bonner Landgericht. Nach 15 Monaten und 40 Verhandlungstagen hat die 1. Große Strafkammer jetzt das Urteil gesprochen: Achteinhalb Jahre Haft für einen 28-jährigen Niederländer, der gemeinsam mit zwei Komplizen, deren Verfahren abgetrennt worden war, für zwei spektakuläre Geldautomatensprengungen verantwortlich ist. Verurteilt wurde er, wie es juristisch heißt, wegen Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion sowie schwerer Bandendiebstahls in zwei Fällen. Tatorte waren eine Sparkassenfiliale auf dem Heiderhof in Bad Godesberg am 2. November 2015, wo die Täter 25.000 Euro Beute gemacht hatten, sowie - zwei Monate zuvor - am 21. September 2015 eine Filiale in Wachtendonk am Niederrhein, wo die Täter mit 99.470 Euro geflüchtet sind. Der Schaden bei beiden Blitz-Überfällen: 200.000 Euro

Im Bonner Prozess hatte der Angeklagte zunächst monatelang geschwiegen, dann bestritten, bei den martialischen Auftritten in den Bankfilialen - die keine drei Minuten gedauert hatten - beteiligt gewesen zu sein. Am Ende jedoch waren die Richter sicher, dass der 28-Jährige in beiden Fällen mit von der Partie gewesen war. Mit guten Indizien. Denn der Niederländer, der nach Erkenntnissen des LKA zu einer marokkanischen Grenzgänger-Bande gehört hat, hatte an beiden Orten eine DNA-Spur hinterlassen: In Bonn an einer Gasflasche, die nach der Explosion in der komplett verwüsteten Bankfiliale zurück geblieben war.

In Wachtendonk wiederum wurde die genetische Visitenkarte des Angeklagten an einer markanten schwarz-gelben Stoppuhr gefunden, die einer der maskierten Täter um den Hals getragen hatte. Aber endgültig überführt wurde der 28-Jährige durch ein forensisch-anthropologisches Gutachten, das auf Antrag der Verteidigung in Auftrag gegeben worden war, um zu widerlegen, dass ihr Mandant der vermummte, Stoppuhr tragende Räuber ist. Das Ergebnis jedoch war verblüffend: Denn die Sachverständige bestätigte nicht nur, dass der 28-Jährige die Körpergröße der maskierten Person hat, sondern auch dessen Konstitution und Statur: Vor allem das „Gesäß des Angeklagten“ war dabei ein entscheidendes Merkmal, weil es „besonders herausrage“ - was bei Männern sehr ungewöhnlich sei.

Schließlich räumte der 28-Jährige eine Beihilfe im Bonner Fall ein: Er habe die Gasflasche von Hannover nach Bonn transportiert. Aber warum, so die Richter, sollte er das tun, für 2000 Euro? Sie trauten der Version genauso wenig, wie dem Alibi seiner Ehefrau, die versichert hatte, dass sie zur Tatzeit des Wachtendonker Falls mit ihrem Mann in einem Brüsseler Hotel übernachtet haben will.

Ob es am Landgericht noch zu den Verfahren gegen die beiden mutmaßlichen Mittäter kommt, ist fraglich: Ein 25-Jähriger wurde bereits in Essen einschlägig zu über sechs Jahren Haft verurteilt; der andere Tatverdächtige soll sich in Holland aufhalten, aber ohne festen Wohnsitz.

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