Reform des Jugendschutzgesetzes Bonner Behörde soll Kinder vor Cybermobbing schützen

Bonn · Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz nimmt ab dem 1. Mai in Duisdorf ihre Arbeit auf. Sie ersetzt die Prüfstelle für jugendgefähredende Medien und kann Verstöße von Internetanbietern ahnden.

 Die Bundesreform soll besser vor Cybermobbing schützen.

Die Bundesreform soll besser vor Cybermobbing schützen.

Foto: dpa/Oliver Berg

Im Zuge der Reform des Jugendschutzgesetzes haben der Deutsche Bundestag und der Bundesrat die Errichtung einer neuen Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz beschlossen. Dazu wird die in Bonn-Duisdorf an der Rochusstraße ansässige bisherige Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien zu einer modernen Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz ausgebaut. Das teilten die Stadt Bonn und das von Franziska Giffey (SPD) geführte Bundesfamilienministerium am Freitag mit.

Die Bundeszentrale, die zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gehört, werde bereits ab dem 1. Mai ihren Sitz in Bonn haben und in einer ersten Stufe über zunächst etwa 70 Beschäftigte verfügen.

Sie soll künftig sicherstellen, dass die vom Jugendschutzgesetz erfassten Internet-Plattformen ihren „systemischen Vorsorgepflichten“ wie beispielsweise sicheren Voreinstellungen, Beschwerde- und Hilfesystemen nachkommen. Endeten Verhandlungen mit den Anbietern dazu ohne Erfolg, könne die Bundeszentrale „konkrete Maßnahmen anordnen und in letzter Konsequenz empfindliche Bußgelder verhängen“, heißt es in der Pressemitteilung der Stadt. Auch gegenüber ausländischen Anbietern könne die Behörde Verstöße ahnden. Mit der Bundeszentrale sollen klare Strukturen im Kinder- und Jugendmedienschutz entstehen. Außerdem werde eine zentrale Austauschplattform für nationale und internationale Akteurinnen und Akteure sowie zur stetigen Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendmedienschutzes geschaffen, die mit der Medienentwicklung Schritt halten soll. Dabei werde die Perspektive von Kindern, Jugendlichen und Eltern einbezogen. Mit der Reform reagiert das Ministerium auf die stetig angestiegene Zeit, die Kinder und Jugendliche im Internet verbringen. Laut Ministerium verbrachten Kinder und Jugendliche im vergangenen Jahr durchschnittlich 258 Minuten täglich im Internet.

Das neue Jugendschutzgesetz soll den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Mobbing, sexueller Anmache oder Kostenfallen gewährleisten, Orientierung für Eltern, Fachkräfte und Jugendliche durch einheitliche Alterskennzeichen bieten und die Durchsetzung der Regelungen nicht nur national, sondern auch gegenüber ausländischen Anbietern ermöglichen, die von Kindern und Jugendlichen besonders häufig genutzt werden. Das Gesetz sieht vor, dass unbeschränkte Kontaktfunktionen oder glücksspielähnliche Elemente durch Kennzeichnungen mit Symbolen, die neben die bekannte Alterskennzeichnung tritt, transparent gemacht werden müssen.

Bonns Oberbürgermeisterin Katja Dörner sagte dazu: „Mit der Ansiedlung der neuen Bundeszentrale wird Bonn als Sitz von Bundesministerien und Bundesbehörden weiter gestärkt. Darüber freue ich mich umso mehr, als mir gerade das Thema Kinder- und Jugendschutz mit all seinen Aspekten sehr am Herzen liegt.“  Neben dem Verbleib von Bundesministerien gehöre die Ansiedlung neuer Bundesbehörden zu den zentralen Forderungen der Region Bonn sowie der Bundesländer NRW und Rheinland-Pfalz an den Bund zur Sicherung Bonns als „zweitem politischen Zentrum“ in Deutschland.

Familienministerin Giffey erklärte: „Mit dem neuen Jugendschutzgesetz geben wir zeitgemäße Antworten auf die drängenden Herausforderungen des Kinder- und Jugendmedienschutzes.“

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