Hauptbahnhof in Bonn Bonner Bombenleger: Kein Termin für Prozess

BONN · Für den Prozess im Zusammenhang mit dem versuchten Bombenanschlag auf dem Bonner Hauptbahnhof gibt es bislang weder einen Termin für den Beginn noch einen Zeitplan.

Der Generalbundesanwalt hatte gegen den Beschuldigten, den 26-jährigen Marco G. aus Tannenbusch, Mitte März Anklage wegen versuchten Mordes erhoben.

Über die Zulassung der Anklage und damit über die Eröffnung des Hauptverfahrens hat der zuständige Staatsschutzsenat am Oberlandesgericht Düsseldorf jedoch bislang noch nicht entschieden. Mit einem Prozessbeginn in diesem Jahr sei jedoch zu rechnen, ließ ein OLG-Sprecher am Freitag auf Anfrage dieser Zeitung erkennen - und dementierte damit anderslautende Medienberichte, in denen unter Berufung auf einen Rechtsanwalt von einem Prozessauftakt am 25. August die Rede war.

Es habe, so der OLG-Sprecher, bislang lediglich Voranfragen des Gerichts bei den Strafverteidigern gegeben, um mögliche Zeiträume auszuloten, in denen verhandelt werden könnte.

Den Einschätzungen des Generalbundesanwalts zufolge hat Marco G. am 10. Dezember 2012 den gescheiterten Sprengstoffanschlag am Hauptbahnhof vorbereitet. Er soll den selbstgebauten Sprengsatz in einer Sporttasche auf Bahnsteig 1 abgestellt haben. Wegen eines Konstruktionsfehlers oder eines instabilen Zünders explodierte die Bombe nicht.

Neben dem Bonner müssen sich drei weitere Männer wegen des Vorwurfs der Gründung einer terroristischen Vereinigung und Verabredung zum Mord demnächst vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf verantworten. Gemeinsam mit Marco G. sollen sie aus religiösem Fanatismus einen Mordanschlag auf Markus Beisicht, den Vorsitzenden der Partei Pro NRW, geplant und vorbereitet haben.

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