Gefängnisstrafe für 41-Jährigen Bonner Drogenabhängiger muss nach Einbrüchen in Haft
BONN · Ein 41-Jähriger muss ins Gefängnis, weil er seine Sucht mit der Beute aus sieben Einbruchsdiebstählen finanzierte. Welche Zeit der tatsächlich hinter Gittern verbüßen muss, ist derzeit unklar.
Aufgeflogen ist er schließlich wegen einer Tat, die er gar nicht selber begangen hatte: Die 3. Große Strafkammer am Bonner Landgericht hat einen Mann wegen Einbruchdiebstahls in insgesamt sieben Fällen zu einer Haftstrafe von vier Jahren und vier Monaten sowie der Rückzahlung der bei ihm gefundenen Beute von 1 279 Euro verurteilt. Die Einbrüche, mit deren Beute der drogensüchtige Mann seinen Heroinkonsum finanzierte, erfolgten immer in Erdgeschoss- oder Hochparterre-Wohnungen im linksrheinischen Bonner Stadtgebiet. Zutritt verschaffte sich der Täter meist durch Aufhebeln der Fenster oder in einem Fall sogar durch Einwerfen der Scheibe. Auf rund 9000 Euro summierte sich der Schaden.
Nach einem Einbruch im vergangenen September fand die Polizei mittels der Ortungsfunktion eines bei dem Diebstahl entwendeten MP3-Players nahe dem Tatort einen Rucksack. Und in dem befanden sich nicht nur das Gerät und 700 Euro Bargeld, sondern außerdem noch ein paar Handschuhe und ein T-Shirt mit DNA-Spuren des nun Verurteilten. Der hatte nämlich wegen ähnlicher Vergehen bereits zuvor neun Jahre im Gefängnis gesessen und war so in der Datenbank gelandet.
Beim Prozessauftakt dann die Überraschung: Während der Mann alle anderem ihm zur Last gelegten Taten freimütig zugab, bestritt er seine Täterschaft in dem Fall, der schließlich zu seiner Verhaftung geführt hatte: Er sei nämlich selber Opfer eines Diebstahls geworden bei dem ihm die Kleidungsstücke mit seiner DNA gestohlen worden seien. Weil ein Fall mehr oder weniger dem Täter keine schwerer wiegenden Konsequenzen bereitet hätte, sah das Gericht keinen Grund, an dieser Aussage zu zweifeln.
Die Opfer, von denen die meisten im Verlauf des Prozesses auch als Zeugen ausgesagt hatten, bewerteten seine Taten durchaus unterschiedlich: Während ein Poppelsdorfer Arzt sich eher unbeeindruckt zeigte und äußerte, dass er künftig höchstens etwas aufmerksamer werde, wenn er im Haus ein Knacken höre, bewog der Einbruch in ihre Wohnung eine 28-jährige Frau sogar zum Umzug. In jedem Fall stelle das Eindringen in die Privatsphäre der Betroffenen aber über den eigentlichen finanziellen Schaden hinaus eine Belastung dar, so der Kammervorsitzende Richter Klaus Reinhoff in seiner Urteilsbegründung.
Verbüßen wird der Mann möglicherweise nur rund die Hälfte der Haftstrafe: Um dem Drogenabhängigen eine Perspektive zu bieten, ordnete das Gericht eine die Unterbringung in einer Entziehungseinrichtung für zwei Jahre an; verläuft der Entzug erfolgreich, kann er anschließend auf freien Fuß gesetzt werden. Weil die Zuweisung eines freien Platzes aber dauern kann und sich der Verurteilte bereits über einen Monat in Untersuchungshaft befindet, wir er wahrscheinlich etwas mehr als die Hälfte seiner Haft absitzen müssen. Staatsanwaltschaft und Verteidigung zeigten sich nach dem Urteilsspruch zufrieden: Das sei ein durchaus maßvolles Urteil, so Verteidiger Martin Kretschmer.