Berufung gescheitert Bonner Exhibitionist muss nun höhere Geldauflage zahlen

Bonn · Ein 71-jähriger Exhibitionist scheiterte bei der Berufung. Er war zu einer Bewährung verurteilt worden, weil er sich an Spielplätzen Kindern zeigte. Auf ihn kommen nun höhere Kosten zu.

Berufung gescheitert: Bonner Exhibitionist muss nun höhere Geldauflage zahlen
Foto: dpa/Oliver Berg

Es galt zu klären, ob bei dem Angeklagten womöglich eine „altersbedingte Enthemmung“ vorliegen könnte: Dann nämlich wäre der 71-jährige Rentner möglicherweise vermindert schuldfähig gewesen, als er sich am Abend des 31. Juli 2016 auf einem Bonner Schulhof vor mehreren Kindern entblößt hatte. Diese lag eindeutig nicht vor - zu diesem Ergebnis kam Wolfgang Schmitz-Justen, der als Vorsitzender Richter der Jugendschutzkammer am Bonner Landgericht diese Aufgabe vom Kölner Oberlandesgericht aufgegeben bekommen hatte.

Richter ließ Wohnung des Angeklagten durchsuchen

Wegen sexuellen Missbrauchs musste sich der Mann bereits vor zwei Jahren verantworten. Er wurde zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt worden war. Dagegen war der Mann in Berufung gegangen, die vom Landgericht verworfen wurde. Daraufhin hat das Oberlandesgericht entschieden, dass das Urteil zwar an sich nicht zu beanstanden sei, dass aber die eingangs erwähnte Frage in den vorausgegangenen Verfahren nicht ausreichend erörtert worden sei.

Das holte Schmitz-Justen nun nach und ließ zunächst die Wohnung des Angeklagten durchsuchen: Zu Tage gefördert wurden dabei Akten, aus denen hervorging, dass der Mann bereits seit 1980 „das Problem hatte, dass er sich zu Unrecht als Exhibitionist verfolgt fühle“, wie Schmitz-Justen es ausdrückte. Immer wieder wurde gegen den Mann ermittelt, weil er sich vor Kindern unbekleidet gezeigt oder sexuelle Handlungen an sich vorgenommen haben soll.

Was an zwei Sommertagen 2016 geschah, sah auch das OLG als erwiesen an: Am letzten Juliabend onanierte der Angeklagte auf einem Schulhof und nahm dabei billigend in Kauf, dass Kinder ihn sehen konnten. Am folgenden Morgen entwickelte sich eine filmreife Verfolgungsjagd, weil eine Mutter den Mann vom Vorabend wiedererkannte, als der mit seinem Rennrad den Schulhof erneut passierte. Die Frau verfolgte ihn auf einem Tretroller und ließ sich dann von ihrem Mann auf dem Fahrrad ablösen. Während dieser dem Rentner unauffällig folgte, konnte er beobachten, wie der ältere Herr an Kinderspielplätzen anhielt und auffällige Bewegungen mit seiner Hand ausführte. Währenddessen hielt der Verfolger Telefonkontakt zur Polizei, die den Rentner stellte und in Gewahrsam nahm.

„Ich weiß nicht gegen wie viele Windmühlen sie noch kämpfen wollen“, beschied Schmitz-Justen den Mann auf der Anklagebank. Er habe den Rechtsstaat vorführen wollen. Zum Beispiel, indem er der gerichtlichen Anordnung, sich vor Beginn der neuen Hauptverhandlung bei einem psychiatrischen Gutachter vorzustellen, nicht entsprochen habe. Wegen des sogenannten Verböserungsverbots darf die Strafe in einem Berufungsverfahren nie schärfer als in der vorangegangenen Instanz ausfallen. So bleibt es beim vom Amtsgericht verhängten Strafmaß. An den Bewährungsauflagen hingegen konnte die Berufungskammer schrauben: Die Bewährungszeit wurde von drei auf fünf Jahre verlängert und die Geldauflage von 2500 auf 4000 Euro erhöht.

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