Unfallwagen zwei Jahre nicht abgeholt Bonner Fahrschulauto ist ein Fall für das Gericht

Bonn · Der Daimler Chrysler C220 CDI aus dem Fuhrpark einer Bonner Fahrschule musste abgeschleppt werden und landete auf dem Hof einer Kfz-Werkstatt. Dort wurde er nicht mehr abgeholt. Jetzt musste ein Gericht entscheiden.

 Symbolbild

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Foto: dpa

Da einer Fahrschule die Reparaturkosten zu hoch gewesen waren, ließ diese ihr defektes Auto auf dem Hof eines Abschleppunternehmers stehen. Der Kfz-Meister machte daraufhin ein Angebot: Die Fahrschule solle sich günstige, gar gebrauchte Ersatzteile besorgen, um die Reparaturkosten zu verringern. Die Fahrschule zeigte sich einverstanden, aber von da an passierte nichts mehr. Außer einem notorischen Schweigen. Bis die Werkstatt Klage auf Abschlepp- und Standkosten eingereicht hat.

Mit durchschlagendem Erfolg: Das sei ein untauglicher Versuch gewesen, meinte die Bonner Amtsrichterin, ein Schrottauto kalt zu entsorgen, und verurteilte die Fahrschule jetzt zur Zahlung von insgesamt 2440 Euro. Immer wieder hatte die Werkstatt versucht, die Eigentümer des Unfallautos telefonisch zu erreichen. Es sei unverschämt, so ihr Ärger, „das Auto nicht abzuholen, es nimmt uns Platz weg, den wir brauchen“.

Schließlich schickte die Werkstatt im Dezember 2015 eine SMS mit den Worten: „Bitte Kontakt mit uns aufnehmen. Ihr Auto steht schon vier Monate bei uns. Es ist kein Parkplatz, so dass pro Tag fünf Euro anfallen. Bitte ausgleichen.“ Aber die Fahrschule steckte weiterhin den Kopf in den Sand. Daraufhin bekam sie nach einem Jahr eine erste Werkstattrechnung mit Standgebühren. Aber auch das zog nicht.

Schließlich die Klage, auf die die Fahrschule entrüstet reagierte: Sie sei von der Rechnung regelrecht überrascht worden. Denn das mit den Gebrauchtteilen hätte ja Zeit gebraucht. Schließlich fehle es an einer vertraglichen Grundlage, um Standgebühren zu erheben, auch sei der Tagessatz von fünf Euro zu hoch.

Dem widersprach die Richterin in ihrem Urteil: Ein Verwahrungsvertrag sei durchaus zustande gekommen. Und da die Fahrschule auf die SMS nicht reagiert habe, konnte der Kläger das Schweigen so verstehen, dass man mit der Erhebung von Standgebühren einverstanden gewesen sei. Im Übrigen seien fünf Euro noch moderat, so die Amtsrichterin. In der Rechtsprechung würden durchaus bis zu 15 Euro pro Tag angesetzt. Die Fahrschule muss jetzt mehr zahlen, als die ganze Reparatur gekostet hätte. Der Kostenvoranschlag belief sich auf 1898 Euro.

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