Millionengeschäft mit Designeruhren Bonner Gericht verurteilt Chinesen wegen illegalen Handels

Bonn/Hongkong · Ein 60-jähriger Chinese wird wegen illegalen Handels erneut zu einer Haftstrafe verurteilt. Ein Deal vor Gericht platzte, weil die Ehefrau nicht zahlen wollte.

 Symbolbild

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Foto: Benjamin Westhoff

Vor drei Jahren war das Millionengeschäft mit Designeruhren aufgeflogen und hatte einen 60-jährigen Hongkong-Chinesen, der von Bonn aus weltweit seine illegalen Geschäfte betrieben hatte, in Untersuchungshaft gebracht. Ursprünglich sollte der kapitale Fall schnell und elegant erledigt werden. Im Herbst 2015 hatten sich Staatsanwaltschaft und Verteidigung vorab verständigt: Gegen eine Bewährungsstrafe und eine Geldstrafe von rund 200.000 Euro war der Chinese bereit, ein umfassendes Geständnis abzulegen. Aber der Deal platzte damals wegen der Eifersucht seiner Ehefrau. Die einstige Komplizin hatte sich geweigert, ihrem offenbar untreuen Mann das Geld zu überweisen. Fortan schwieg der Chinese und blieb so in Haft.

Damit startete ein beispielloser Marathon durch mehrere Gerichte, der jetzt vor dem Bonner Amtsgericht ein vorläufiges Ende fand. Wegen bandenmäßigen und gewerbsmäßigen Verstoßes gegen das Markengesetz in 32 Fällen wurde der Mann erneut zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und acht Monaten verurteilt.

Brötchen von der Richterin

Der Familienvater, der in Hongkong drei Firmen besessen hat, hatte drei Jahre lang mindestens 29.000 Uhren der Fossil Group (wozu auch die Uhren von Diesel, DKNY, Armani und Michael Kors gehören) im Wert von 1,9 Millionen US-Dollar illegal nach Europa vertrieben.

Das Bonner Landgericht hatte den Chinesen im März 2016 bereits zu drei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hob das Urteil wegen eines angeblichen Formfehlers auf. Nicht das Landgericht, sondern das Amtsgericht hätte dem Chinesen den Prozess machen müssen. Also wurde der gesamte Fall wieder nach Bonn zurückverwiesen und musste neu aufgerollt werden. Und zwar bei der Amtsrichterin, die ihn wegen des großen Aufwands ans Landgericht abgegeben hatte.

Der Chinese, nach zwei Jahren Untersuchungshaft auf freiem Fuß, schwieg weiter. Nach zehn Verhandlungstagen sollte das Urteil gesprochen werden, aber die Verteidigung überschüttete das Gericht mit Beweisanträgen. Das Verfahren zog sich bis zum Abend. Die Richterin organisierte Mett- und Frikadellen-Brötchen, um die Wachtmeister bei Laune zu halten. Das Urteil fiel um 22.30 Uhr.

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