Angeklagte vor Bonner Landgericht verurteilt Bonner handelten im Darknet mit Drogen

Bonn · Vier Männer verkauften im Darknet mit größter Professionalität verschiedene Drogen. Nun hat das Bonner Landgericht drei Angeklagte zu Bewährungsstrafen verurteilt. Ein weiterer Angeklagter muss hinter Gitter.

 Die vier Angeklagten standen seit August vor dem Bonner Landgericht.

Die vier Angeklagten standen seit August vor dem Bonner Landgericht.

Foto: Leif Kubik

„Der Bunkerhalter ist immer das kleinste Licht in der Gruppe“, meinte Marc Eumann mit Blick auf drei der vier Verurteilten. Vor der zehnten großen Strafkammer am Bonner Landgericht verkündete der Kammervorsitzende das Urteil gegen drei 24-Jährige und einen 30 Jahre alten Mann. Wegen Beihilfe zum bandenmäßigen Drogenhandel beziehungsweise Beihilfe zum Drogenhandel wurden die drei jüngeren Männer zu Bewährungsstrafen von zwei Jahren, eineinhalb Jahren und zehn Monaten verurteilt. Die „Bunkerhalter“ hatten in erster Linie die gehandelten Drogen gewogen, verpackt oder zur Post gebracht.

Der vierte Angeklagte muss für insgesamt sechs Jahre und acht Monate hinter Gitter: Ihn hielten die Richter des bandenmäßigen Drogenhandels für schuldig. Er habe zwar im Gesamtgefüge nur an dritter Stelle gestanden, sei aber eben auch einer der Chefs gewesen. Einen Teil seiner Strafe hatte sich aber auch der 30-Jährige mit Beihilfe „verdient“, allerdings in einer anderen Konstellation.

Mit größter Professionalität hatte das Bandennetzwerk von Bonn aus Cannabisprodukte und Ecstasy im Darknet verkauft. Angeklagt sind insgesamt zwölf Männer im Alter zwischen 23 und 45 Jahren. Aus verfahrenstechnischen Gründen müssen sich die übrigen Beteiligten in gesonderten Prozessen vor der ersten und dritten großen Strafkammer verantworten. Richter Eumann verglich in seiner Urteilsbegründung die Verfahren mit Kampfschiffen: Das erste sei nun erfolgreich in den Hafen eingelaufen, ein weiteres befinde sich noch auf hoher See und das dritte sei noch gar nicht ausgelaufen. Und in der Tat waren die nun Verurteilten im Gesamtgefüge des illegalen Online-Business wohl das letzte Glied in der Kette.

Keimzelle ist ein Handyladen, den einer der gesondert angeklagten Chefs im Jahr 2015 in einem Ortsteil von Sank Augustin gründete. Doch das Telekommunikationsunternehmen bekam schnell eine lukrativere Tochter, die statt mit Mobiltelefonen mit Drogen handelte – und zwar in einem weit größeren und professionelleren Rahmen als der kleine Kramladen. Rund 11 000 Bestellungen sollen die Händler binnen zehn Monaten abgewickelt haben, allein knapp 83 Kilo an Cannabisprodukten sollen so unter die Leute gebracht worden sein. Der Umsatz betrug über alle drei Verfahren hinweg etwa 1,3 Millionen Euro.

Egal, ob Vanilla Kush, White Widow, Blueberry oder Amnesia Haze – wie in jedem anderen gut sortierten Online-Shop konnten die Kunden aus einer riesigen Produktpalette wählen. Oft sind es allerdings die kleinen Unwägbarkeiten, die ein komplexes Projekt letztlich scheitern lassen: Trotz größter Professionalität im Netz flogen die illegalen Händler schließlich an der Schnittstelle zur analogen Welt auf, weil unterfrankierte Sendungen als Rückläufer bei unbeteiligten Dritten landeten. Die Versender hatten nämlich die Adressen echter Firmen als Absender angegeben. „Sie hätten sich außer den Drogenwaagen vielleicht auch eine Briefwaage zulegen sollen“, kommentierte Eumann süffisant.

Damit sich die Bewährungsstrafen nicht wie ein Freispruch anfühlten, wie es der Richter formulierte, müssen die drei Männer zusätzlich Sozialstunden ableisten. Bei Unregelmäßigkeiten sehe man sich sofort wieder, so Eumann weiter. Auch der Haupttäter darf übrigens Weihnachten in Freiheit verbringen: Der Richter setzte den Haftbefehl aus, um dem Mann die Chance auf Verbüßung im offenen Vollzug zu geben. Trotz der nicht geringen Haftdauer ließen die Lebensumstände des Verurteilten keine besondere Fluchtgefahr erkennen.

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