Prozess in Bonn Bonner Hausmeister beleidigt Kollegin und fliegt

Bonn · Wegen schwerer Beleidigung wurde einem Bonner Hausmeister gekündigt. Er soll zudem Krankheit vorgetäuscht haben. Der 44-Jährige wollte die fristlose Kündigung aber nicht hinnehmen.

 Vor dem Bonner Arbeitsgericht wurde eine Kündigungsklage verhandelt. HIntergrund ist die heftige Beleidigung einer Arbeitskollegin.

Vor dem Bonner Arbeitsgericht wurde eine Kündigungsklage verhandelt. HIntergrund ist die heftige Beleidigung einer Arbeitskollegin.

Foto: Benjamin Westhoff

Weil er eine Arbeitskollegin beleidigt hat und anschließend seine Arbeitsunfähigkeit nur vorgetäuscht haben soll, hat eine Bonner Privatklinik ihrem Hausmeister fristlos gekündigt. Der 44-Jährige klagte gegen die Kündigung, und am Donnerstagmorgen trafen sich die Parteien vor der dritten Kammer im Arbeitsgericht Bonn.

Der Kläger, der seit sechs Jahren bei der Klinik für psychosomatische Kranke beschäftigt ist, hatte im März mit einem Arbeitskollegen eine Zigarettenpause eingelegt, als eine Mitarbeiterin der Klinikrezeption sich zu den beiden Männern gesellte. Im Gespräch kam es dann zu der folgenschweren Beleidigung. „Du bist eine richtig fette Schlampe geworden“, sagte der Hausmeister zur Kollegin, wohl wissend dass die Frau erst wenige Wochen vorher eine Fehlgeburt erlitten hatte.

Wie der Richter weiter aus der Klageschrift zusammenfasste, stellte die Klinikleitung den Mann daraufhin zur Rede, und er gab die Beleidigung zu. Später entschuldigte er sich bei der Frau, doch die Reue kam zu spät. Als er einen Auflösungsvertrag seitens der Klinik ausschlug und sich krank meldete, kündigte die Klinik dem Mann fristgerecht. Die Kündigung sollten zwei Mitarbeiter dem Hausmeister persönlich zustellen. Sie trafen den Kollegen auch an, allerdings in Arbeitskleidung: Der 44-Jährige stand auf einem Gerüst, um Klinker an der Fassade seines Hauses anzubringen. Darauf kündigte die Klinikleitung dem Mitarbeiter außerordentlich wegen vorgetäuschter Arbeitsunfähigkeit.

4500 Euro für den Kläger

Im Verfahren erklärte der Anwalt des Klägers, Peter Blösser, sein Mandant habe die Arbeitsunfähigkeit keineswegs vorgetäuscht. Sein Arzt habe ihn nach der angedrohten Kündigung wegen „Bauchschmerzen, Herz-Kreislauf-Pro-blemen und psychovegetativen Störungen“ krankgeschrieben und ihm empfohlen, sich durch andere Beschäftigungen abzulenken. „Mittlerweile hat die Krankenkasse eine Gruppentherapie für meinen Mandanten genehmigt“, sagte Blösser. Gerade der Beklagten müsse doch klar sein, wie sich Menschen nach einer Kündigung fühlten, schließlich würden Menschen mit psychosomatischen Störungen in der Klinik behandelt. „Unter Ablenken verstehen wir Spazierengehen, Tee trinken oder Freunde treffen“, hielt der Anwalt der Klinik, Björn Braun, dagegen.

Auch der Kammervorsitzende Wilfried Löhr-Steinhaus machte deutlich, dass Hausverklinkern möglicherweise nicht das sei, was der Arzt des Klägers mit Ablenkung gemeint haben könnte. „Letztlich muss das aber durch den Arzt selbst und einem medizinischen Gutachten dargelegt werden“, sagte er.

Hinsichtlich des Beleidigungstatbestands meinte er, „hier handelt es sich um eine im erheblichen Maße herabwürdigenden Bezeichnung, die Grenze ist eindeutig überschritten worden.“ Seine Empfehlung: Die Klägerseite sollte noch einmal über den Vorschlag der Beklagten nachdenken, die eine fristgerechte Kündigung und 4500 Euro als Abfindung angeboten hatte. Hatte der Kläger zunächst mehr als 13000 Euro als Abfindung gefordert, so willigte er nach Rücksprache mit seinem Anwalt schließlich in den Vergleich ein. „Er will die Sache einfach beenden, weil er hofft, dass er dann schneller gesund wird“, erklärte Anwalt Blösser.

Nach dem Prozess meinte der Kläger, er habe niemanden etwas Böses gewollt, es sei bloß ein dummer Witz gewesen. Auf die Frage, ob er sein Verhalten bereue, antwortetet er: „Ja, schließlich habe ich wegen so einem Mist meinen Job verloren.“ Er sei aber überzeugt, dass man ihn ohnehin habe loswerden wollen, weil er als Hausmeister dort recht gut verdient habe.

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