Vier Monate nach Verurteilung Bonner Hells Angels noch auf freiem Fuß

Koblenz · Mehr als vier Monate nach dem Ende des Koblenzer Hells-Angels-Prozesses sind die Verurteilten noch auf freiem Fuß. Vier der fünf Männer haben Revision eingelegt, wie die Staatsanwaltschaft der Deutschen Presse-Agentur mitteilte.

Somit ist ihr Urteil noch nicht rechtskräftig - die Unschuldsvermutung gilt für sie weiterhin. Auch das schriftliche Urteil liegt laut Landgericht noch nicht vor. Bei sich hinziehenden Prozessen verlängere sich die Frist dafür. Unklar ist somit, wann der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe über die Revisionen entscheiden könnte.

Zweieinhalb Jahre nach Beginn des Prozesses bekamen am 27. Juni drei Hells Angels Freiheitsstrafen - beispielsweise wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung, räuberischer Erpressung, schwerer Körperverletzung und unerlaubten Waffenbesitzes. Die Haftstrafen reichen von zwei Jahren und neun Monaten bis zu drei Jahren und neun Monaten. Ein vierter „Höllenengel“ erhielt eine Bewährungsstrafe. Ein fünfter bekam nur eine Geldstrafe. Er ist laut Gericht der einzige, der nicht Revision eingelegt hat. Auch die Staatsanwaltschaft hat nach eigenen Angaben auf eine Revision verzichtet.

Einer der Verurteilten hatte 2010 in Anhausen im Kreis Neuwied durch seine Haustür einen Polizisten erschossen und 2011 bereits neun Jahre Haft bekommen. Der BGH hob diese Strafe wegen irrtümlicher Notwehr auf: Der Mann habe einen Angriff verfeindeter Rocker befürchtet.

Er gehörte wie die anderen Verurteilten im neuen Koblenzer Prozess den einstigen „Hells Angels MC Bonn“ an. Diese hatten im rheinland-pfälzischen Neustadt/Wied ihr Clubhaus, nannten sich aber „Hells Angels MC Bonn“, weil sie sich von einer dortigen Gruppierung abgespalten hatten. 2016 wurden sie verboten.

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