Stadt will die Satzung ändern Bonner Hotelbesitzerin klagt erfolgreich gegen Bettensteuer

Bonn · Die Stadt Bonn erhebt seit 2015 eine Beherbergungssteuer. Die Betreiberin eines Bonner Hotels hat dagegen geklagt und Recht bekommen, weshalb die Stadt den Bescheid aufhebt und die Satzung im Herbst ändern will.

 Die Stadt Bonn erhebt seit 2015 eine Beherbergungssteuer.

Die Stadt Bonn erhebt seit 2015 eine Beherbergungssteuer.

Foto: Benjamin Westhoff

Steuern sind schon eine vertrackte Sache. Sie müssen gezahlt werden – aber von wem, ist nicht immer klar. Das zeigt ein Fall, der seit einigen Jahren beim Verwaltungsgericht Köln liegt, und nun sein Ende finden soll. Es geht um die Beherbergungssteuer, die die Stadt Bonn seit 2015 erhebt. Etwa 1,3 Millionen Euro „Bettensteuer“ kommen für die Stadt dabei jährlich zusammen. Eine Betreiberin eines Bonner Hotels hat dagegen geklagt.

Aber von vorne: Am 1. Juli 2015 führte die Stadt die Steuer ein. Diese sollte jeder entrichten, der in einem Beherbergungsbetrieb aus privatem Anlass übernachtet. Die Beherbergungssteuer beträgt fünf Prozent des Beherbergungspreises. Die Hoteliers liefen damals landesweit Sturm gegen diese Steuer. Denn sie bedeutete einen erheblichen Mehraufwand. „Diese ganze Last der Arbeit und Verwaltung wird auf den Gastgeber abgewälzt“, schrieb im August 2016 eine erzürnte Leserbriefschreiberin, die selbst privat Ferienwohnungen vermietet. Ein weiterer Leser schrieb dem GA: „Es sei nicht einzusehen, dass private Besucher die Stadt Bonn dafür bezahlen müssen, dass sie ihre Ausgaben nicht in den Griff bekommt und mal einfach an der Einnahmenseite herumschraubt.“

Ein Verfahren liegt aktuell bei Kölner Verwaltungsgericht

Ein Verfahren liegt aktuell bei der 24. Kammer des Verwaltungsgerichtes in Köln, bestätigt der Richter Pierre Becker-Rosenfelder. „Dieses wird sich allerdings zeitnah erledigen, da die Stadt Bonn infolge eines richterlichen Hinweises den angegriffenen Steuerbescheid aufgehoben hat“, so Becker-Rosenfelder. Dieser richterliche Hinweis beziehe sich auf eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes (OVG) in Münster, wonach die Hoteliers rechtlich nicht die Steuerpflichtigen, sondern sogenannte Entrichtungspflichtige seien.

Und hier hat die Stadt einen Fehler gemacht. Denn die Hoteliers erhielten bisher von der Stadt einen Steuerbescheid, um die Beherbergungssteuer abzurechnen. Steuerpflichtig sind aber in diesem Fall die Gäste und nicht der Hotelbetreiber. Der Richter: „Wenn die Stadt gegenüber den Hoteliers die Steuer eintreiben will, darf sie demnach nicht auf das gewählte Mittel des Steuerbescheides zurückgreifen, sondern muss andere mögliche steuerrechtliche Wege nutzen.“

Trotz der Entscheidung des OVG muss die Stadt die betreffende Satzung nach eigenen Angaben aber nicht ändern. „Entsprechend dieser Rechtsprechung ist die Beherbergungssteuersatzung in Bonn von Beginn an seit Mitte 2015 ausgestaltet“, teilt Kristina Buchmiller vom Presseamt mit. „Hiergegen bestehen keine Bedenken.“

Steueranmeldung vornehmen

Das OVG habe in jüngeren Entscheidungen klargestellt, dass es sich bei einem Bescheid an den Entrichtungspflichtigen, also die Hotels, nicht um einen Steuerbescheid, sondern nur um einen Haftungsbescheid handeln könne. Deshalb halte das OVG die Einführung einer sogenannten Anmeldesteuer vor diesem Hintergrund für eine praktikablere Methode zur Erhebung der Beherbergungssteuer als das in Bonn praktizierte Erklärungsverfahren, so Buchmiller.

Der Vorteil liege darin, dass bei der Anmeldesteuer die Hoteliers eine Steueranmeldung vorzunehmen hätten, in der sie die Beherbergungssteuer selbst berechnen und den sich hieraus ergebenden Steuerbetrag an die Stadt zahlen. „Eines Bescheides bedarf es dann grundsätzlich nicht mehr.“

Die Stadt hat eine entsprechende Neuregelung bereits vorbereitet. Am 1. September soll sie in einer Ratssitzung beschlossen werden und gemäß Vorschlag des Kassen- und Steueramtes zum 1. Oktober 2020 in Kraft treten. „Hierüber würden alle Beherbergungsbetriebe unmittelbar nach der Beschlussfassung ausführliche Informationen erhalten.“

Mathias Johnen, stellvertretender Geschäftsführer der Dehoga Nordrhein, war auch nicht erfreut über die Bettensteuer in ihrer bisherigen Form. Der Mehraufwand werde einem ja nicht ersetzt, sagt er. „Wir haben uns quasi als eine Art Hilfs-Sheriff der Stadt gefühlt.“ Die neue Satzung begrüßt er. „In einem direkten Verfahren ist es immer leichter.“

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