Nebentätigkeit trotz Krankschreibung Bonner Kinderheim kündigt Koch nach 19 Jahren

Bonn · Ein Koch, der 19 Jahre bei einem Bonner Kinderheim beschäftigt war, hat während einer krankheitsbedingten Abwesenheit eine fristlose Kündigung erhalten. Er wurde von Kollegen bei "Rhein in Flammen" an einem Getränkestand gesehen.

Ein Koch kocht in einer Küche. Die Industrie- und Handelskammern rechnen im kommenden Jahr mit einer halben Million neuer Stellen in Deutschland.

Foto: Jan-Philipp Strobel

19 Jahre war ein 40-Jähriger als Koch in der Küche eines Bonner Kinderheims beschäftigt. Während seiner krankheitsbedingten Abwesenheit erhielt er plötzlich die fristlose Kündigung. Kollegen hatten ihn getroffen, als er bei "Rhein in Flammen" im Mai einen Getränkestand und einen Spielautomaten betrieb. Der Mann, seit einem Jahr Vater, wehrte sich gegen die Kündigung. Die Parteien trafen sich jetzt im Arbeitsgericht.

Wer so krank ist, dass er monatelang nicht arbeiten komme, könne eigentlich nicht einen solchen Stand betreiben, erklärt der Anwalt des Kinderheims. Der Transport des Stands in die Rheinaue, der aufreibende Betrieb und der Abtransport, all das sei einer Genesung des Mitarbeiters abträglich, der angeblich schwer herzkrank sei, so der Anwalt. Sein Mandant fühle sich hintergangen. Das Heim könne dem Koch, der obendrein auch als Ausbildungsleiter in dem Haus tätig gewesen und an dem Stand auch von seinen Schützlingen gesehen worden sei, nicht mehr vertrauen.

Anwalt Herbert Kaupert, der den Kläger vertritt, hält dagegen: Die Herzerkrankung liege beinahe 20 Jahre zurück, sein Mandat habe jetzt zusätzlich eine psychische Erkrankung. Deswegen sei er schon so lange krankgeschrieben. Bei diesem Krankheitsbild sei es wichtig, dass er unter Leute gehe. "Außerdem hat mein Mandat auch gar nicht selbst an dem Stand gearbeitet. Er hat daneben gestanden, als ihn Kollegen ansprachen." Kaupert verwies zudem darauf, dass der 40-Jährige bereits 2003 bei seinem Arbeitgeber eine Nebentätigkeit angemeldet und sie auch genehmigt bekommen habe. "Sie hätten in seine Personalakte gucken oder mit ihm persönlich sprechen sollen, bevor sie ihm nach so vielen Jahren einfach fristlos kündigen."

"Er hat nie richtig angezeigt, welche Nebentätigkeit er ausübt", erwidert der Rechtsbeistand der Beklagtenseite. Auch sei es ein Unterschied, ob ein Mitarbeiter nur hin und wieder einer Nebentätigkeit nachgehe oder quasi in Vollzeit neben dem eigentlichen Job arbeite. "In diesem Fall hat sich der Mann offensichtlich sogar eine eigene Existenz aufgebaut."

Die Kammervorsitzende macht hingegen deutlich: Keinesfalls schließe eine Erkrankung grundsätzlich eine andere Tätigkeit eines Mitarbeiters aus. Es komme auf den jeweiligen Erkrankungsgrund an. Da die Beklagte deutlich gemacht habe, dass sie nicht an einer Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses mit dem Koch interessiert sei, schlägt die Kammervorsitzende einen Vergleich vor: Der Kläger erhält eine ordentliche Kündigung zum Jahresende und eine Abfindung in Höhe von 33.000 Euro.

Angesichts der Höhe des Betrags zuckt der Anwalt der Beklagten zusammen. Schließlich sei der Träger des Heims gemeinnützig, erklärt er. Weil Kaupert und sein Mandant den Vergleich jedoch ablehnen, werden sich die Parteien im Oktober zum Kammertermin im Arbeitsgericht wiedersehen. "Mein Mandant hat sich nie etwas zuschulden kommen lassen. Er möchte an seine alte Arbeitsstelle zurückkehren", erklärt Kaupert nach der Verhandlung.