Steinplatte erschlug Jungen in Beuel Bonner Künstlerin wegen fahrlässiger Tötung angeklagt

Bonn · Die Bonner Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen eine Beueler Steinmetzin wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen erhoben. Anlass ist der tragische Tod eines zehnjährigen Jungen, der im März 2018 beim Spielen von einer Mamorstele erdrückt wurde.

Nach dem Drama um den Tod eines zehnjährigen Jungen, der vor einem Jahr unter einer Marmorstele begraben wurde, hat die Bonner Staatsanwaltschaft jetzt Anklage erhoben. Für den tragischen Unfall muss sich demnächst eine 65-jährige Künstlerin wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen verantworten. Der Steinmetzin wird vorgeworfen, ihre mannshohen Skulpturen, Granit- und Marmorplatten ungesichert vor ihrem Atelier am Siebenmorgenweg in Beuel abgestellt und nicht auf ihre Standfestigkeit überprüft zu haben. Damit habe sie die notwendige Sorgfaltspflicht vermissen lassen.

Am Nachmittag des 16. März 2018 war der Zehnjährige laut Anklage von seinem Vater am Gelände der Alten Tapetenfabrik in Beuel abgesetzt worden. Dort hatte sich der Junge mit seinem gleichaltrigen Freund getroffen. Die beiden Schüler waren auf dem Weg zu einem privaten Kinderspiel-Verein gewesen; der öffentliche, frei zugängliche Weg zu der Einrichtung führte sie an dem Atelier der Steinmetzin vorbei, deren Grundstück mit den Skulpturen nur teilweise durch Hecken oder Mauern abgesichert gewesen waren, dazwischen habe es eine Lücke gegeben.

1,83 Meter hoch und 500 Kilo schwer

Wie der Freund später der Polizei berichtete, hatte der Zehnjährige an einer Marmorstele gerüttelt und versucht, an ihr hochzuklettern, dabei sei die Steinplatte – 1,83 Meter hoch und 500 Kilo schwer – auf den Jungen gefallen und hatte ihn unter sich begraben. Der Freund rannte zurück zum Vater, der sich noch auf dem Gelände befand, und schrie um Hilfe.

Die schwere Marmorplatte jedoch habe der Vater laut Anklage nicht alleine heben können, um seinen darunter liegenden Sohn zu befreien. Mitarbeitern eines nahe gelegenen Fitnessstudios, aber auch des Kinderspiel-Vereins gelang es gemeinsam, die Stele anzuheben. Der schwer verletzte Junge lebte zwar noch, aber für ihn kam jede Hilfe kam zu spät; er starb auf dem Weg ins Krankenhaus an einem Schädel-Hirn-Trauma.

Die Künstlerin habe gewusst, so der Ankläger, dass Kinder auf dem Weg zum Spielverein regelmäßig an ihrem Atelier vorbei kamen und dort auch kletterten. Es wäre folglich ihre Pflicht gewesen, ihre schweren Kunstwerke zu sichern. Nach einem Tüv-Gutachten hätte die todbringende Stele sogar bei einem starken Wind umkippen können. Sie sei ungleichmäßig geformt gewesen – unten schmal und oben breit – und hätte allein deswegen einen schwierigen Schwerpunkt gehabt.

Die Steinmetzin, so ihr Verteidiger, habe wiederholt beim Spiel-Verein gewarnt, die Kinder sollten nicht auf ihrem Atelier-Gelände spielen oder klettern. Auch hätte sie die Standfestigkeit ihre Kunstwerke durch zwei Helfer in unregelmäßigen Abständen prüfen lassen. Der Antrag der Verteidigung, dass der tragische Todesfall nicht öffentlich verhandelt, sondern im Vorfeld eingestellt wird, wurde – wie ein Behördensprecher am Mittwoch bestätigte – von der Staatsanwaltschaft abgelehnt. Der Prozess beginnt demnächst vor dem Bonner Amtsgericht.

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