Vor dem Bonner Landgericht Freispruch im Fall einer mutmaßlichen Dransdorfer Drogenbande
Bonn · Das Bonner Landgericht spricht den Hauptangeklagten frei. Zwei Mitangeklagte verurteilt die Strafkammer zu Bewährungs- und Geldstrafe. Ein V-Mann hatte den ersten Tipp für die Ermittlungen gegeben.
Ein Verfahren vor der dritten Großen Strafkammer am Bonner Landgericht gegen drei mutmaßliche Mitglieder einer Dransdorfer Drogenbande endete mit einem Freispruch, einer Bewährungs- und einer Geldstrafe. Die beiden 27-jährigen Verurteilten wurden des Drogenhandels in zum Teil nicht geringer Menge beziehungsweise der Beihilfe dazu für schuldig befunden. Insbesondere die Bandenstruktur konnte den drei Angeklagten aber letztlich genauso wenig nachgewiesen werden wie die Akquise Minderjähriger als Dealer. Aus Mangel an Beweisen plädierte schließlich auch die Staatsanwaltschaft für den Freispruch des vielfach vorbestraften 37-jährigen Hauptangeklagten.
Auch die Geldstrafe für einen der beiden 27-jährigen Dealer fiel mit 10.800 Euro exakt so hoch aus, wie von der Anklage gefordert. Einzig im Strafmaß für den dritten Angeklagten wich das Gericht mit zwei Jahren auf Bewährung vom Antrag der Staatsanwaltschaft ab: Für ihn hatten die Ankläger eine dreijährige Haft gefordert. Das Verfahren gegen einen vierten Beteiligten, es handelte sich um den Bruder des Freigesprochenen, hatte die Kammer aus gesundheitlichen Gründen abgetrennt. Der 32-Jährige muss sich demnächst in einem gesonderten Verfahren verantworten.
Hausdurchsuchungen im Herbst
Der erste Tipp kam von einem V-Mann. Am 27. Oktober vergangenen Jahres durchsuchten die Beamten der Drogenfahndung gegen sechs Uhr in der Früh mehrere Wohnungen. Knapp 350 Gramm Marihuana und 3.400 Gramm Amphetamin fielen den Ermittlern in der Wohnung des nun auf Bewährung Verurteilten und einem danebenliegenden Schuppen in die Hände. Der Zugriff im Herbst war erfolgt, weil die Ermittler sicher waren, nach der Überwachung der Telefone der vier Verdächtigen genügend Beweise gesammelt zu haben.
Zwar deutete einiges daraufhin, dass die vier Männer bandenmäßig mit Drogen handelten. Nicht zuletzt erweckten auch viele Äußerungen des nun Freigesprochenen den Verdacht, dass sich der Mann als Chef der Gruppe sah. Letzten Endes reichten die Telefonprotokolle aber nicht zum Nachweis einer Bande aus, denn die Verurteilten vermieden es Details zu ihren Drogengeschäften am Telefon zu besprechen, und dem Freigesprochenen konnte nichts Illegales nachgewiesen werden.
Außerdem fielen so gut wie alle Zeugen aus, da sie sich auf ihr Aussageverweigerungsrecht beriefen. Niemand muss nämlich vor Gericht aussagen, wenn er sich damit selber belasten würde.