Prozess vor Bonner Landgericht Bäckerin kaufte Mäusenest mit einem Etagen-Backofen gleich mit ein

Bonn / Vorgebirge · Eine Bäckermeisterin aus der Nähe von Mainz will knapp 24 000 Euro für einen von Mäusen befallenen Backofen zurückertattet haben. Die verklagte Großbäckerei zeigt sich auch vergleichsbereit.

 Symbolbild.

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Foto: dpa

Viele Monate hatte eine junge Bäckerin aus dem Großraum Mainz einen professionellen Backofen gesucht, der für ihren kleinen Betrieb, spezialisiert auf handgemachtes Brot aus dem Steinofen, geeignet ist. Als sie schließlich nach langer Recherche fündig wird, winkt der Luxemburger Hersteller ab: Das Spezialgerät werde nicht mehr produziert. Die Meisterin gab nicht auf und stieß auf eine Filiale einer Großbäckerei im Vorgebirge, die ein solches Modell hatte und abgeben wollte: Selten gebraucht, aber voll funktionsfähig. Im April 2021 kam es zur Besichtigung, auch zum Probebacken unter Zunftkollegen - und alle befanden, es funktioniere einwandfrei: Für 23 800 Euro erwarb die Bäckerin schließlich den Etagenbackofen. Was keiner ahnte: Eine Mäusekolonie hatte sich in der Kaufsache niedergelassen, die mit in die neue Backstube umzog.

Fehlkauf bedroht Existenz des Betriebs

Der Fall landete jetzt vor dem Bonner Landgericht: Denn die kreative Bäckerin hat auf die Rückabwicklung des Kaufvertrags geklagt. Der Ofen sei für sie die größte Investition, die ihr Unternehmen sich geleistet hat, schreibt sie in der Klageschrift. Und jetzt das Malheur, das ihre Existenz bedroht: Bereits drei Wochen nach Lieferung im Mai 2021 heizte der Profi-Ofen nur noch in Teilen, vor allem versagte der obere Bereich, der für die Wasserdampfschwaden zuständig ist. Ein Elektriker entdeckte die Beschädigung an den Leitungen; ein Kammerjäger öffnete schließlich eine abnehmbare Metallverkleidung, hinter der sich - so die Klägerin - „das ganze Elend befand": Ein äußert lebendiges Mäusenest, das sich in der Metallkassette heimisch gemacht hatte. Elektrofallen, sogenannte Smartboxen, und Köder wurden ausgelegt und den Mäusen schnell der Garaus gemacht.

Der Mangel habe schon bei Lieferung des Ofens vorgelegen, ist sich die Klägerin sicher, die auf Gewährleistung besteht. Denn der Schädlingsbekämpfer hatte festgestellt: Anhand der Lauf- und Kotspuren müsse der Befall länger bereits vorgelegen haben, und könne sich nicht erst in den drei Wochen nach Lieferung ereignet haben. Mit anderen Worten: Die Mäusefamilie war beim Backofentransport aus dem Vorgebirge nach Süden mitgereist.

Nach einem ersten Prozesstermin vor der 17. Zivilkammer scheint eine gütliche Einigung nicht ausgeschlossen: Denn die verklagte Großbäckerei war an einer „vernünftigen Lösung" interessiert. Immerhin konnte der Geschäftsführer nicht ausschließen, dass sie - natürlich unwissentlich - den Ofen inklusive Mäuse verkauft hatte. Er signalisierte, dass man sich an der Hälfte der Reparaturkosten beteiligen wolle. Allerdings muss die Schadenshöhe der tierischen Bescherung erst noch ermittelt werden.

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