Urteil Bonner Landgericht verurteilt falsche Postboten zu hohen Haftstrafen

Bonn · Die falschen Postboten, die im September 2017 zwei Frauen gewaltsam in ihrer Wohnung überfielen, sind jetzt vorm Bonner Landgericht verurteilt worden. Wegen der Brutalität des Überfalls muss einer der Täter für zehn Jahre , der andere für sechseinhalb Jahre hinter Gitter.

Das Klingeln des Postboten am Morgen des 4. September 2017 hatte Tochter (64) und Mutter (89) nicht beunruhigt. „Wir hatten auf Post gewartet“, sagte die 64-Jährige als Zeugin vor Gericht. Also drückte sie den Türöffner, als sie über die Gegensprechanlage das Wort „Post“ hörte. An der geöffnete Wohnungstür begann dann der Horror: Zwei dunkle Gestalten, der eine mit einem „Bulldoggen-Gesicht“, erinnerte sie sich, drängten durch die Tür.

Sofort sei sie von dem Mann zu Boden geworfen worden, der sich auf sie presste. Derart festgehalten, musste sie hilflos mit anhören, wie der zweite Mann auf ihre Mutter einschlug. So brutal, dass der 89-Jährigen das Gebiss aus dem Mund flog und sie später wegen einer Jochbein- und Kieferfraktur notoperiert werden musste. Von dem brutalen Überfall haben sich beide Frauen bis heute nicht erholt.

Bonner Richter sprechen sich für Sicherheitsverwahrung aus

Das Bonner Landgericht hat die falschen Postboten jetzt verurteilt, unter anderem wegen gemeinschaftlichen schweren Raubes, erpresserischen Menschenraubs und gefährlicher Körperverletzung. Zehn Jahre Haft bekam der 54-jährige Angeklagte, der seit seinem 19. Lebensjahr einschlägig vorbestraft ist und schon mehr als 13 Jahre hinter Gittern verbracht hat. Deswegen auch sprachen die Richter in seinem Fall die anschließende Sicherungsverwahrung aus. Von dem 54-Jährigen seien auch in Zukunft erhebliche Straftaten zu erwarten, hieß es im Urteil. Sein 44 Jahre alter Komplize muss für sechseinhalb Jahre hinter Gitter. Wegen des jahrelangen Drogen- und Alkoholmissbrauchs wurde bei beiden Angeklagten zudem die Unterbringung in eine Entzugsklinik angeordnet.

Am Tattag war das Duo blank: Die beiden Männer brauchten Geld für Drogen und Alkohol. Da kam der 54-Jährige auf die Idee, so hieß es im Urteil, die beiden älteren Frauen zu überfallen, die er kannte. Sie wohnten in dem Mehrfamilienhaus, in dem der Vater seiner Lebensgefährtin wohnte, und die die beiden Frauen von Kindesbeinen an kannte. „Das war immer so schön bei denen, wie bei der Oma“, hatte sie sich als Zeugin erinnert.

Richter bezeichnet Überfall als besonders perfide

Kammervorsitzender Jens Rausch im Urteil: „Das war besonders perfide, zwei Frauen zu überfallen, von denen man wusste, dass es keine Gegenwehr gibt .“ Und als würde das nicht schon reichen, habe der Ältere der 89-Jährigen „noch das Gesicht zertrümmert. Ein roher und sinnloser Akt, der für die Ausführung der Tat nicht erforderlich gewesen wäre.“

Auch das Ende des Raubüberfalls sei von großer Boshaftigkeit gewesen. Beim Weggehen hatten die Männer gedroht, wenn mit der erpressten Scheckkarte und dem Pin kein Geld zu ziehen sei, kämen sie wieder und „bringen eine von Euch um.“ Die beiden Frauen haben später vor lauter Angst noch nicht einmal der Polizei aufgemacht. Auch nach dem Klinikaufenthalt waren sie zunächst nicht mehr in ihre Wohnung zurückgekehrt, sondern hatten in einem Hotel übernachtet. Das Allerschlimmste, so erzählte die 64-Jährige vor Gericht, sei nicht einmal die Brutalität der Tat, „sondern dass uns einer überfallen hat, der uns kannte. Das erschüttert mich am meisten.“

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