Digitale Nebenkostenabrechnung Bonner Mieterbund warnt vor Handy-App

Bonn · Die Immobilienfirma Diwo Home hat den Bewohnern in einer Tannenbuscher Anlage mitgeteilt, mit ihnen nur noch übers Smartphone in Kontakt zu treten. Auch die Nebenkostenabrechnung erhalten die Mieter in Zukunft aufs Mobiltelefon. Der Mieterbund warnt.

 Die Diwo-Gebäude in Tannenbusch.

Die Diwo-Gebäude in Tannenbusch.

Foto: Benjamin Westhoff

Der Wunsch nach zunehmender Digitalisierung treibt auf dem Wohnungsmarkt seltsame Blüten. Wie der Mieterbund Bonn/Rhein-Sieg/Ahr berichtet, möchte der Vermieter Diwo Home mit seinen 260 Mietern in Neu-Tannenbusch künftig nur noch über eine Smartphone-App kommunizieren. „Dies ist voraussichtlich unser letzter Brief an Sie“, eröffnete das Unternehmen Allegron in Bad Ems, das unter Diwo Home auftritt, Ende Oktober ein Schreiben an seine Mieter.

Mit der Diwo-App werde man die Kommunikation verbessern, heißt es: „Diese erfolgt ab sofort und ausschließlich mithilfe Ihrer persönlichen Mieter-App“. „Ausschließlich“ hat man eigens in Fettdruck gesetzt. Auch die Nebenkostenabrechnung werde voraussichtlich über die App zugestellt.

Bernhard von Grünberg, der Vorsitzende des Mieterbundes, warnt vor einer solchen Geschäftspraxis. „Wir möchten alle Mieter darauf hinweisen, dass keiner gezwungen ist, auf eine digitale Kommunikation mit dem Vermieter umzusteigen“, betont er, „auch wenn in den Schreiben suggeriert wird, dass man umsteigen müsse.“

Mieter sollten Widerspruch einlegen

Der Verein rät vor allem Mietern ohne ausreichende Kenntnisse im Umgang mit dem Internet von einer Nutzung der App ab. „Wir befürchten, dass der Vermieter mit den Zugriff auf die App digital die Mieter 'verfolgen' kann und für den Mieter im Falle einer Auseinandersetzung Nachteile entstehen“, warnt von Grünberg. Gerade bei Mängelanzeigen oder Kündigungen sei die dokumentierte Schriftform vorzuziehen, glauben die Experten. Mieter sollten vorsorglich gegen die Umstellung auf die App Widerspruch bei ihrem Vermieter einlegen.

Tatsächlich handelt es sich bei der Mieter-App „Homecase“ keineswegs um eine unternehmenseigene Anwendung, sondern um ein Produkt der Domus Software AG. Diese wirbt mit dem Claim „Arbeit reduzieren und Gewinn optimieren!“ Die App ist mit der Verwaltungssoftware verbunden und soll dem Vermieter viel Aufwand sparen, indem er etwa Abrechnungen oder Mitteilungen direkt aus seiner Buchungssoftware verschickt. Auch ein digitales Schwarzes Brett für die jeweilige Hausgemeinschaft ist vorgesehen. Wer die Einträge darauf überprüft und beispielsweise Beleidigungen oder Mobbing filtert, ist der Domus-Homepage nicht zu entnehmen.

Geschäftsführer besuchte jeden Mieter

Mit dem Instrument sollen sich Vermieter als moderne Vorreiter des digitalen Wandels präsentieren, empfiehlt Domus. Bei Allegron könnte das für Kunden durchaus die Erreichbarkeit fördern. Die Unternehmenszentrale ist laut einer Bandansage telefonisch werktags nur zwei Stunden lang erreichbar. E-Mails der Redaktion an die Zentral-Adresse kommen als unzustellbar zurück.

Auf weitere Anfrage bei der Objektmanagerin vor Ort rudert das Unternehmen allerdings zurück. Marketingleiterin Monique Hobbold verspricht: „Alle Mieter, die nicht über die technischen Voraussetzungen verfügen oder die App nicht nutzen wollen, können mit uns auf den bisherigen Wegen per Post, per Telefon, per Fax oder direkt persönlich mit ihrem Objektbetreuer kommunizieren.“ Mit der Mieter-App wolle man den Kunden im Wohnpark New City Bonn lediglich eine zusätzliche schnelle Art der Kommunikation ermöglichen.

DIWO ist für den Mieterbund keine Unbekannte. Das von zwei Familien betriebene Unternehmen ist als sogenannter „Redeveloper“ deutschlandweit, vor allem aber in Hessen und NRW unterwegs. 2015 hatte es auch in Tannenbusch 259 abgewohnte Wohnungen erworben und saniert, um höhere Mieten zu realisieren. Damals war der Geschäftsführer noch dadurch aufgefallen, dass er jedem einzelnen Mieter einen persönlichen Besuch abgestattet hatte. Der Mieterbund hatte daraufhin moniert, dass dringend nötige Reparaturen, die der Vermieter zu tragen hat, mit Aufwertungen des Wohnkomforts, die eine Mieterhöhung rechtfertigen, vermengt würden.

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