Fall vor dem Amtsgericht Bonner Mieterin soll Tauben und Ratten angelockt haben

Bonn · Eine Bonnerin soll neben ihren acht Brieftauben auch Stadttauben auf ihrem Balkon gefüttert und Ratten angelockt haben. Ihr Mieter kündigte ihr daraufhin - erfolglos. Jetzt klagt er wegen Störung des Hausfriedens.

 Die Mieterin soll rund 80 Stadttauben auf ihrem Balkon gefüttert haben, wirft ihr der Vermieter vor.

Die Mieterin soll rund 80 Stadttauben auf ihrem Balkon gefüttert haben, wirft ihr der Vermieter vor.

Foto: picture alliance / dpa

Die Tierliebe der Mieterin in einem Mehrfamilienhaus ging dem Vermieter und auch den Nachbarn entschieden zu weit: Weil die Bonnerin auf ihrem Balkon nicht nur Brieftauben, sondern auch Stadttauben gefüttert und damit sowohl eine Tauben- als auch eine Rattenplage verursacht haben soll, kündigte ihr der Vermieter fristlos wegen Störung des Hausfriedens. Doch die Frau weigerte sich auszuziehen, und nun hat das Bonner Amtsgericht den Schwarzen Peter: Der Hauseigentümer reichte Räumungsklage ein, wie Gerichtssprecherin Gabriela Wester bestätigte.

Seit Dezember 1999 lebt die Frau in der Wohnung und hält in einer Voliere auf dem Balkon acht Brieftauben. Doch bei der Fürsorge für diese gefiederten Mitbewohner soll es nicht geblieben sein, wie der Vermieter in seiner Klage vortrug: Die Frau füttere darüber hinaus auch noch um die 80 Stadttauben, was zu einer erheblichen Verschmutzung nicht nur seines Hauses, sondern auch der Nachbargebäude führe, denn der Kot der Tauben sei allgegenwärtig.

Aber das sei noch nicht alles. Laut Vermieter locke sie auch Ratten an. Er wirft der Mieterin vor, sie habe sogar Erde aufgeschüttet und Gefäße aufgestellt, sodass die Ratten sich dort Höhlen bauen könnten. Außerdem habe sie ein Loch in ihren Abstellraum gebrochen und dort Futter ausgelegt für die Ratten. Und sie habe dort sogar eine Wärmelampe aufgestellt, damit die Tiere es auch warm und angenehm haben sollten.

Die Nachbarn hätten sich zunehmend massiv über die unzumutbaren Zustände beschwert. Eine andere Mieterin habe ihm sogar weinend am Telefon erklärt, dass sie sich nicht mehr auf ihren Balkon traue aus Angst vor Infektionen durch Krankheitserreger. Auch ihre Wäsche hänge sie dort nicht mehr zum Trocknen auf.

Ein von ihm eingeschalteter Veterinär habe dann auch tatsächlich eine Ratte dort herumlaufen sehen, erklärte der Hauseigentümer. Und der Tierarzt habe festgestellt: Dem wohlgenährten Tier geht es ausgezeichnet. Wie der Kläger erklärte, habe er die Mieterin schließlich aufgefordert, diese Zustände zu beenden. Ohne Erfolg. Deshalb habe er ihr Mitte Juli 2017 die fristlose Kündigung geschickt und sie aufgefordert auszuziehen. Doch sie weigere sich hartnäckig, mit ihren Tauben das Haus zu verlassen.

Dem Gericht teilte die Bonnerin mit, sie locke keine Tauben an. Die kämen unaufgefordert zu ihr und fräßen ihren Brieftauben das Futter weg. Aber es seien auf keinen Fall 80 Tiere, und eine erhebliche Verschmutzung verursachten sie auch nicht. Von Beschwerden verärgerter Nachbarn wisse sie nichts. Wenn es ein Rattenproblem gebe, liege das am ungepflegten Hinterhof des Mietshauses, und die Mülltonnen zögen die Tiere an.

Sie selbst tue jedenfalls nichts, um die Ratten anzulocken. Außerdem sei gerichtsbekannt, dass es in Bonn viele Ratten gebe. Sie habe vielmehr sogar Vorsorge gegen Ratten getroffen. Im ersten Prozesstermin versuchte der Zivilrichter vergeblich, die Parteien zu einer gütlichen Einigung zu bewegen. „Nun muss das Gericht in dem Fall ein Urteil fällen“, erklärte Amtsgerichtssprecherin Gabriele Wester.

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