Aufsichtsbeschwerde gegen Katja Dörner Bezirksregierung erkennt keine Verfehlungen der Bonner Oberbürgermeisterin

Bonn · Die Oppositionsfraktionen von CDU, Bürger Bund Bonn und FDP hatten sich in Sachen Finanzierung freier Kita-Träger nicht richtig informiert gefühlt. Die Kölner Bezirksregierung sieht keine rechtlichen Verstöße der Bonner Oberbürgermeisterin.

 Die Kölner Bezirksregierung kann nicht erkennen, dass Oberbürgermeisterin Katja Dörner in Sachen Kita-Finanzierung nicht ihrer Informationspflicht nachgekommen ist.

Die Kölner Bezirksregierung kann nicht erkennen, dass Oberbürgermeisterin Katja Dörner in Sachen Kita-Finanzierung nicht ihrer Informationspflicht nachgekommen ist.

Foto: Benjamin Westhoff

Die Kölner Bezirksregierung hat mittlerweile die Aufsichtsbeschwerde dreier Oppositionsratsfraktionen gegen die Bonner Oberbürgermeisterin geprüft und ist zu dem Ergebnis gelangt, dass Katja Dörner nicht gegen die Informationspflicht der Stadtratsmitglieder verstoßen hat. Das teilte die Ratsfraktion der Grünen am Freitag mit.

CDU, Bürger Bund Bonn (BBB) und FDP hatten sich an die Kommunalaufsicht gewandt, nachdem die Oberbürgermeisterin in der Ratssitzung am 9. Februar auf ausdrückliche Nachfrage von CDU und BBB keinerlei Angaben dazu gemacht hatte, mit welchen Vorstellungen sie in das damals noch bevorstehende Gespräch mit freien Kindergarten-Trägern gehen werde. Tags darauf veröffentliche die Stadtverwaltung in einer Pressemitteilung, aber auch in E-Mails an alle Fraktionen Eckpunkte, mit welchen Finanzierungsideen man den privaten Trägern unter die Arme zu greifen gedenke. Die Beschwerdeführer sahen einen Verstoß gegen die in der Gemeindeordnung vorgeschrieben Unterrichtungspflicht aller Ratsmitglieder.

Die Bezirksregierung kommt nach Anhörung der Oberbürgermeisterin zu einem anderen Ergebnis. In der Begründung, die dem GA vorliegt, heißt es unter anderem, die Informationspflicht erstrecke sich „nicht auf etwaige Positionierungen oder Überlegungen der Verwaltung vor Abschluss des verwaltungsinternen Willensprozesses“. In der konkreten Sache erscheine es nachvollziehbar, dass die verwaltungsinterne Willensbildung zum Zeitpunkt der Ratssitzung noch nicht abgeschlossen gewesen sei.

In der Sitzung hatte die CDU per Antrag vorgeschlagen, die Stadt möge bis auf Weiteres die komplette Finanzierung frei geführter Kitas übernehmen, fand dafür aber keine Mehrheit. Die OB schlug auch beim folgenden Kita-Gipfel mit den freien Trägern eine finanzielle Übernahme deren Eigenanteils von bis zu 60 Prozent vor. So hat es der Stadtrat am 23. März auch beschlossen. Kita-Träger hatten sich zuvor mit einem Brief an die Verwaltungsspitze gewandt, dass angesichts steigender Personal- und Nebenkosten sonst weitere Schließungen drohten.

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