Prozess am Bonner Amtsgericht Bonner plündert aus Rache das Konto der Ex

Bonn · Es war ein Rachefeldzug der besonderen Art, auf den sich ein Bonner nach dem Aus der Beziehung mit seiner Freundin begab: Jetzt gab es die Quittung dafür.

Das Bonner Amtsgericht verurteilte ihn jetzt zu zehn Monaten Haft. Der 51-Jährige plünderte nicht nur ihr Konto mit gefälschter Unterschrift, sondern meldete sich auch auf Kosten der 50-Jährigen im Internet bei einem Sexportal an.

Wegen Betruges, Computerbetruges und Urkundenfälschung landete der einschlägig Vorbestrafte auf der Anklagebank und erhielt nun die Quittung. Ein Bonner Strafrichter verurteilte ihn zu zehn Monaten Haft auf Bewährung. „Der Angeklagte ist bereits vier Mal wegen Betruges verurteilt“, berichtete Gerichtssprecherin Gabriela Wester.

Das aber hielt den Bonner nicht davon ab, weitere Betrügereien zu begehen, um es seiner Ex-Freundin heimzuzahlen. Dabei stand er zum Zeitpunkt der Taten unter laufender Bewährung und war erst wenige Monate zuvor aus dem Gefängnis entlassen worden, wo er wegen Verstoßes gegen Bewährungsauflagen hatte einrücken müssen. Trotzdem fälschte er im Mai und Juli vergangenen Jahres auf zwei Überweisungsträgern die Unterschriften seiner Ex-Freundin und überwies von ihrem auf sein Konto einmal 1000 und beim zweiten Mal 1500 Euro. Um nicht aufzufallen, warf er die Formulare in den entsprechenden Briefkasten der Bank.

Beim ersten Mal wurde ihm das Geld tatsächlich überwiesen, beim zweiten Mal schöpfte man bei der Bank jedoch Verdacht: Die Überweisung wurde nicht ausgeführt. Den perfidesten Coup aber landete er am 8. Juni 2017. Da meldete er sich als „Mann für gewisse Stunden“ mit seinem Profilbild bei einer Sex-Kontaktbörse im Internet an und schloss einen dreimonatigen Vertrag für knapp 90 Euro unter ihrer Rechnungsadresse und unter Angabe ihrer Bankverbindung ab. Im Oktober schlug er dann noch einmal zu und schloss ebenfalls auf Kosten dcer Frau für 50 Euro einen Vertrag für eine Handyortung ab.

Für seine Ex-Freundin stand fest, wer hinter all dem steckte: der verschmähte 51-Jährige, der nicht verwinden konnte, dass sie keine Beziehung mehr mit ihm wollte. Sie hatte schon zuvor seinetwegen Ärger gehabt, weil er auf ihre Kosten auch Waren im Internet bestellt hatte; deshalb war sogar ein Inkassounternehmen hinter ihr her, um ausstehende Zahlungen einzutreiben. Außerdem war er in seiner Rachsucht so weit gegangen, sie bei ihrem Arbeitgeber zu verunglimpfen.

Vor Gericht gab der Betrüger kleinlaut alles zu. Er beteuerte, es tue ihm leid, was er getan habe, und bat sie um Verzeihung. Als das Gericht ihm zusätzlich auferlegte, seinem Opfer die 1000 Euro zurückzuzahlen, hatte die 50-Jährige jedoch nur eine Bitte: Das Gericht möge dem Angeklagten auf gar keinen Fall zum Zwecke der Schadenswiedergutmachung ihre neue Kontoverbindung mitteilen. Offenbar traut sie ihm und seiner Entschuldigung nicht über den Weg.

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