Autofahrer unter Drogeneinfluss Bonner Polizei erwischt 2018 mehr Alkoholsünder

Bonn · Die Bonner Polizei hat 2018 anscheinend mit Bluttests deutlich mehr Autofahrer unter Alkohol- oder Drogeneinfluss überführt als erwartet. Das legen zumindest die Ausgaben für Bluttest nahe.

 Am Steuer null Promille. Auch im Weihnachts- und Neujahrsverkehr gilt: Wer trinkt, lässt das Auto stehen. Der ACE, Deutschlands zweitgrößter Autoclub, gibt Tipps für den sicheren Heimweg und informiert über strafrechtliche Konsequenzen sowie die unterschätzte Gefahr Restalkohol. © ACE. Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/59243 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke honorarfrei. Veröffentlichung bitte unter Quellenangabe: "obs/ACE Auto Club Europa/© ACE" Foto: © ACE/ACE Auto Club Europa/obs |

Am Steuer null Promille. Auch im Weihnachts- und Neujahrsverkehr gilt: Wer trinkt, lässt das Auto stehen. Der ACE, Deutschlands zweitgrößter Autoclub, gibt Tipps für den sicheren Heimweg und informiert über strafrechtliche Konsequenzen sowie die unterschätzte Gefahr Restalkohol. © ACE. Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/59243 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke honorarfrei. Veröffentlichung bitte unter Quellenangabe: "obs/ACE Auto Club Europa/© ACE" Foto: © ACE/ACE Auto Club Europa/obs |

Foto: pa/obs ACE Auto Club Europa

Die Bonner Polizei hat 2018 anscheinend mit Bluttests deutlich mehr Autofahrer unter Alkohol- oder Drogeneinfluss überführt als erwartet. Das legen zumindest die Ausgaben für Bluttest nahe. Das geht aus einem unscheinbaren Eintrag in einer Liste über außerplanmäßige Aufwendungen der Stadtverwaltung hervor, die dem GA vorliegt. Dort heißt es, durch „vermehrt durchgeführter Überprüfungen der Fahrtüchtigkeit von Verkehrsteilnehmern“ mit Drogen- und Alkohol-Blutproben sei ein überplanmäßiger Bedarf entstanden. Der Budgetansatz musste deshalb annähernd verdoppelt werden – von 60.800 Euro auf 113.900 Euro.

Vize-Stadtsprecher Marc Hoffmann beeilt sich auf GA-Anfrage zu betonen, dass der Stadt für den Mehraufwand in Wahrheit keine Kosten entstehen. Tatsächlich stelle die Polizei der Stadt lediglich Kosten für die gerichtsmedizinische Untersuchungen der Blutproben in Rechnung, wenn ein unzulässig hoher Alkohol- oder Drogengehalt festgestellt werde. „Die Kosten macht die Stadt in den Bußgeldbescheiden gegenüber den Verkehrssündern neben dem Bußgeld als weitere Auslagen geltend“, erklärt Hoffmann. An anderer Stelle im Haushalt würden die Beträge dann wieder als Einnahmen verbucht.

Verstärkte Verkehrskontrollen habe es in Bonn 2018 nicht gegeben, sagt hingegen Polizei-Pressesprecher Michael Beyer. Traditionell kontrollieren die Beamten immer wieder an verschiedenen Orten in der Stadt wie an der B 9 in Höhe der Museumsmeile. Auch in der Silvesternacht sollte es vermehrt Kontrollen geben, um alkoholisierte Fahrer aus dem Verkehr zu ziehen.

Wie die stark erhöhten Kosten für Alkohol- und Drogen-Tests zustande kommen, kann Beyer nicht erklären. Genaueren Aufschluss wird möglicherweise erst die Kriminalstatistik liefern, die im Februar veröffentlicht wird. Vorher dürfe er keine Fallzahlen nennen, sagt der Pressesprecher.

Im Vorjahr hatte sich die Zahl entsprechender Tatbestände im Bereich der Kreispolizeibehörde nur leicht erhöht. So stieg die Zahl erwischter Fahrer unter Alkohol- oder Drogeneinfluss von 231 auf 558. Die Zahl der Unfälle mit mindestens einem Beteiligten unter Rauschmitteleinfluss stieg von 294 auf 312. In diesem Segment habe es 2018 sogar einen leichten Rückgang gegeben, verrät Beyer.

Insgesamt gehen bei der Stadt jeden Monat rund 60 Mitteilungen der Polizeibehörden zur Prüfung auf Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen bzw. zum Führerscheinentzug ein, berichtet Stadtsprecher Hoffmann. Diese Verfahren seien komplizierter und aufwendiger geworden. In der Regel wehrten sich die Betroffenen mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln gegen den Entzug der Fahrerlaubnis. Für die komplette Bearbeitung eines Falls müsse die Verwaltung etwa zwei Stunden Arbeitszeit rechnen.

Damit es soweit nicht kommt, rät die Polizei nachdrücklich zu Enthaltsamkeit am Steuer. Zwar gilt ein Blutalkoholwert bis 0,8 Promille im Regelfall als Ordnungswidrigkeit. „Aber schon ab 0,3 Promille droht ein Strafverfahren“, warnt Beyer. Deshalb sollten Autofahrer vor allem den langsamen Abbau des Alkohols im Blut nicht unterschätzen.

Er rät: „Gerade nach langen Feiern lassen Sie sicherheitshalber am Besten das Auto stehen“.

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