Rückkehrverbot nach häuslicher Gewalt Bonner Polizei verweist Ehemann der Wohnung

Bonn · Am Ostersonntag soll ein 31-Jähriger seine Ehefrau körperlich attackiert und leicht verletzt haben. Polizeibeamte verwiesen ihn daraufhin der Wohnung und verhängten ein zehntägiges Rückkehrverbot.

Eine Auseinandersetzung zwischen einem Ehepaar im Bonner Norden ist am Ostersonntag in Handgreiflichkeiten geendet: Der 31-jährige Ehemann soll seine Frau körperlich angegangen und verletzt haben. Die hinzugerufenen Beamten sprachen dem Mann eine Wohnungsverweisung und ein Wohnungsbetretungsverbot bis zum 2. Mai 2019 aus. Bei Missachtung dieses Verbots droht dem Mann eine Strafe von 500 Euro. Ihn erwartet zudem ein Strafverfahren wegen Körperverletzung.

Das zehntägige Rückkehrverbot bei einer polizeilichen Wohnungsverweisung soll den Opfern Zeit geben, sich Beratung und Unterstützung in einer Hilfseinrichtung vor Ort zu holen. Die Beamten klärten die Frau über die Hilfsangebote und ihre Rechte auf.

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