2G statt 3G Bonner scheitert mit Antrag und darf nicht ins Theater

Bonn · Ein Bonner ist mit seinem Antrag vor dem Verwaltungsgericht Köln gescheitert. Er wollte mit seiner Familie zwei Theateraufführungen besuchen, ist bislang aber noch nicht vollständig geimpft. Er hält die 2G-Regelung für unverhältnismäßig.

 Ein Bonner ist mit seinem Antrag vor dem Verwaltungsgericht Köln gescheitert.

Ein Bonner ist mit seinem Antrag vor dem Verwaltungsgericht Köln gescheitert.

Foto: dpa

Das Verwaltungsgericht Köln hat an diesem Donnerstag den Antrag eines Bonners abgelehnt, der mit seiner Familie unter 3G-Bedingungen den Besuch der Aufführungen „Hänsel und Gretel“ und „Nußknacker“ des Theaters Bonn am 20. und 28. November durchsetzen wollte. Der Mann ist laut Michael Ott, Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht, „nicht vollständig“ geimpft und hielt die Einführung der 2G-Regel an den städtischen Bühnen für unverhältnismäßig, da auch Geimpfte Überträger des Virus sein könnten.

Dieser Argumentation des Bonners war die Kammer jedoch nicht gefolgt. Die Beschränkung des Zugangs auf den Personenkreis der Geimpften und Genesenen verfolge das legitime Ziel, der weiteren Verbreitung des Virus entgegenzuwirken und sei zu diesem Zweck auch nicht ungeeignet, weil nach den vorliegenden Daten des Robert-Koch-Instituts (RKI) Impfungen weiterhin nicht nur die Ansteckungsgefahr, sondern bei erfolgter Ansteckung auch die Hospitalisierung Infizierter signifikant minderten, heißt es in der Begründung des Gerichts. Die Einschränkung des Zugangs sei erforderlich. Die Testung ungeimpfter Personen sei zwar weniger belastend als deren Ausschluss. Die gegenwärtigen Testmethoden seien aber mit Unsicherheiten belastet. Schließlich sei die Maßnahme auch mit Blick auf die aktuelle Situation angemessen.

Gericht: Kläger ohne finanzielle Nachteile durch neue Regelung

Das Interesse des Antragstellers an seiner Freizeitgestaltung müsse hinter den Erfordernissen des Gesundheitsschutzes zurücktreten, zumal es ihm frei stehe, sich impfen zu lassen, so das Gericht weiter. Auch habe der Antragsteller keine finanziellen Nachteile, da die Bonner Bühnen allen, die aufgrund der neuen Praxis Aufführungen nicht besuchen können, die Rückerstattung gezahlter Eintrittsgelder zugesagt habe.

Die 2G-Regelung in Bonn beruht auf einer Entscheidung der städtischen Bühnen. Durch Allgemeinverfügung geregelt ist in Bonn lediglich die 2G-Regelung für Weihnachtsmärkte.

(buj)
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