Islam und Beruf Bonner Seminar zu Kopftüchern für muslimische Frauen

Bonn · Muslimische Berufseinsteigerinnen informieren sich bei einem Seminar über die geltende Rechtslage und wappnen sich für Fragen nach ihrem religiösen Bekenntnis. Hintergrund dafür ist ein Gerichtsurteil, das Firmen erlaubt, Kopftücher am Arbeitsplatz zu verbieten.

„Ich gehe meinen Weg – mit Kopftuch“, so lautete der Titel eines zweitägigen Workshops im Haus Vielinbusch. Die Zielgruppe waren muslimische Frauen, die sich auf einen Ausbildungsplatz bewerben wollen. Zentrales Ziel der von Mona Kheir El Din geleiteten Veranstaltung war es, das Wissen über die aktuelle Rechtslage für das berufliche Leben von sichtbar bekennenden muslimischen Frauen zu vermitteln.

Hintergrund: Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes von 14. März 2017 dürfen Firmen Kopftücher am Arbeitsplatz verbieten. Voraussetzung ist aber, dass weltanschauliche Zeichen im Unternehmen generell verboten sind und dass es gute Gründe gibt. Allein der Wunsch eines Kunden, dass keine Frau mit Kopftuch für ihn Leistungen erbringt, genügt nicht für ein Verbot. Anlass für das höchstrichterliche Urteil waren Klagen muslimischer Frauen aus Belgien und Frankreich gewesen.

Während in Deutschland der Zentralrat der Muslime mit Enttäuschung auf den Richterspruch reagierte, kommentierten zahlreiche Arbeitsrechtler die Entscheidung anders: In ihren Augen gestaltet sich die Rechtslage nun klarer. Bereits vor der Brüsseler Entscheidung hatte das Bundesverfassungsgericht die Latte für staatliche Arbeitgeber hoch gelegt.

Missionierungsversuche müssten nachgewiesen werden

So stellten die Karlsruher Richter in ihren Urteilen zu Lehrern und Kita-Erziehern fest, dass eine abstrakte Gefahr für den Schulfrieden oder die staatliche Neutralität für ein Verbot nicht ausreiche. Vielmehr müssten zum Beispiel Missionierungsversuche, also eine konkrete Gefährdung, nachgewiesen werden. Gleichwohl haben deutsche Richter immer wieder vereinzelt Kopftuchverbote gebilligt – etwa 2016 im Falle einer Berliner Schule. Grundsätzlich darf ein Arbeitgeber im Rahmen seines Direktions- und Weisungsrechts eine bestimmte Bekleidung vorschreiben. Die Bekleidungsregeln müssen aber „angemessen“ und „zumutbar“ sein.

Schreibt zum Beispiel ein Unternehmen eine Uniform vor, ist es zumutbar, dass die Mitarbeiter ihr Möglichstes tun, um ihr Aussehen entsprechend anzupassen. So kann ein Arbeitgeber vorschreiben, dass ein religiös motiviertes Kopftuch farblich zur Uniform passen muss. „Je nach Betriebsgröße sind Lösungen einfacher oder schwieriger zu finden. „Ein vernünftiger Kompromiss dürfte allerdings in den meisten Fällen möglich sein“, meint Mona Kheir El Din, Leiterin des Bildungs- und Familienzentrums in Tannenbusch.

"Kopftuch-Debatte ist überflüssig"

Und so wurde in dem Seminar auch die geeignete Kleidung samt passendem Kopftuch ausführlich thematisiert. „Wenn man sich bei einer Bank bewirbt, sollte man kein Kopftuch mit Glitzersteinen tragen“, sagte die Sozialwissenschaftlerin. Neben der Wissensvermittlung zur aktuellen Rechtslage entwickelten die jungen Frauen Bewerbungsstrategien, um Benachteiligungen, die durch ihr Kopftuch entstehen könnten, durch eine gute Bewerbung zu kompensieren. Außerdem wurden Bewerbungsgespräche und der Umgang mit Fragen zum religiösen Bekenntnis eingeübt. Die Option, auf das Tragen eines Kopftuches zu verzichten, war hingegen offenbar kein Thema.

Für die 16-jährige Gymnasiastin Sarah ist die Kopftuch-Debatte überflüssig und aufgeblasen: „Das Kopftuch ist für mich Teil meiner Religion und meiner Persönlichkeit und nicht irgendeine Provokation. Ich toleriere es selbstverständlich, dass Christen eine Halskette mit Kreuz tragen. Was soll die ganze Aufregung? Im Beruf sollte es ausschließlich um Qualifikation gehen.“

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