40-Jähriger verurteilt Bonner sticht im Drogenrausch zu

Bonn. · Das Landgericht Bonn hat einen 40-jährigen Bonner zu siebeneinhalb Jahren Haft verurteilt. Der Mann hatte einen Bekannten im Mai 2020 mit einem Messer schwer verletzt.

 Das Landgericht Bonn hat einen 40-jährigen Bonner zu siebeneinhalb Jahren Haft verurteilt.

Das Landgericht Bonn hat einen 40-jährigen Bonner zu siebeneinhalb Jahren Haft verurteilt.

Foto: Benjamin Westhoff

„Wir haben es hier mit einem Fall zu tun, der einen tiefen Einblick in die Bonner Obdachlosen- und Drogenszene gewährt“, sagte der Vorsitzende Richter zur Einleitung seiner Urteilsbegründung: Vor der 4. Großen Strafkammer am Bonner Landgericht unter dem Vorsitz von Klaus Reinhoff ist am Dienstagmittag ein 40-jähriger Mann wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung zu einer Haftstrafe von siebeneinhalb Jahren verurteilt worden. Der seit langem drogensüchtige Täter hatte am 29. Mai vergangenen Jahres einen Bekannten mit einem Messer zweimal in den Rücken und einmal in die Brust gestochen.

„Dieser Mann ist in Bonn bekannt“, fuhr Reinhoff fort. Er habe zur Bonner Drogenszene rund um den Kaiserplatz gehört. Nicht unweit der Grünanlage, in einem Hinterhof am Hotel Bristol, hatte auch das nun verurteilte Verbrechen seinen Ausgang genommen. Weil sich der Angeklagte in seine Armvenen durch unzählige Einstiche keine Drogen mehr spritzen konnte, führte er sich Heroin und Kokain direkt über die Halsschlagader ein. Am Tatabend wurde ihm der Drogencocktail von einem 32-jährigen Bekannten aus der Szene verabreicht. „Die Atmosphäre war nicht freundschaftlich, aber friedlich“, so der Richter.

Angeklagter empfand spontan Hass gegen Bekannten

Die Wirkung habe unvermittelt eingesetzt und dafür gesorgt, dass der Angeklagte damals spontanen Hass gegen seinen Bekannten empfand. Er habe sich wie in einem „Ego Shooter“-Szenario gefühlt, sagte der geständige und reuige Täter. Er rammte dem 32-jährigen ein Messer zweimal in den Rücken und verfolgte den Schwerverletzten, der noch von einem 19-jährigen Bekannten begleitet wurde, bis in das naheliegende Restaurant Supasalad. Es folgte eine Jagd durch den Terrassenbereich zu den Toiletten, wo das Opfer einen weiteren Messerstich in die linke Brust erlitt. Im Laufe der weiteren Auseinandersetzung wurde der Angreifer ebenso mit dem Messer und einem zur Verteidigung genutzten Feuerlöscher verletzt. Wenig später kam die Polizei hinzu.

Nachdem er mindestens ein Jahr und neun Monate der Haftstrafe verbüßt hat, muss sich der Verurteilte einer Entziehungskur unterziehen: Wenn diese Besserungs- und Sicherungsmaßnahme erfolgreich verläuft, hat er die Chance, dass die Hälfte der Strafe dann zur Bewährung ausgesetzt werden kann. „Das ist Ihre letzte Chance, nutzen Sie sie!“, wandte sich der Vorsitzende abschließend direkt an den Verurteilten.

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