Amtsgericht Bonner täuscht aus Liebe Krebserkrankung vor

Bonn · Ein Paar trennt sich. Er will das nicht akzeptieren und erfindet eine Krebserkranung, um seine Verflossene zurückzugewinnen. Deswegen musste sich ein junger Mann jetzt vor dem Amtsgericht verantworten.

 Vor dem Bonner Amtsgericht stand ein 27-Jähriger, der seine Ex-Freundin auf kuriosem Weg zurückgewinnen wollte.

Vor dem Bonner Amtsgericht stand ein 27-Jähriger, der seine Ex-Freundin auf kuriosem Weg zurückgewinnen wollte.

Foto: picture alliance/dpa/David-Wolfgang Ebener

Enttäuschte Liebe kann Menschen zu den merkwürdigsten Verhaltensweisen animieren: So wollte ein heute 27-jähriger Student aus Bonn seine Verflossene zurückgewinnen, indem er zunächst eine tödliche Krebserkrankung vortäuschte und, nachdem die Sache aufgeflogen war, allerhand andere Sachen anstellte. Damit bewirkte er natürlich eher das Gegenteil der erwünschten Reaktion und als es der jungen Frau zu bunt geworden war, erstattete sie Anzeige wegen Nachstellung.

Nun hat ein Bonner Amtsrichter das Verfahren eingestellt: Der Schuss vor den Bug hatte den jungen Mann offenbar auf den Boden der Tatsachen zurückgeholt und nach einem ersten Verhandlungstermin machte die Frau deutlich, dass sie an einer weiteren Strafverfolgung ihres Ex nicht interessiert ist. Nach ihrer Anzeige habe er sie nicht weiter belästigt und damit sei ihr Ziel erreicht.

Angebliche Krebsdiagnose

Die beiden Studenten hatten einander in der Jugendorganisation einer politischen Partei kennengelernt, nach rund zwei Jahren trennten sich dann aber ihre Wege im April 2019. Das war zumindest der Wunsch der jungen Jurastudentin, ihr Ex-Partner verspürte aber offenbar noch so starke Gefühle, dass er versucht haben soll, seine Geliebte mit Mitleid zurückzugewinnen.

So soll er der Verflossenen berichtet haben, dass bei ihm Bauchspeicheldrüsenkrebs diagnostiziert wurde. Die Lüge erregte allerdings schnell das Misstrauen der Frau und so kam der Verliebte offenbar auf den Gedanken, etwas dicker auftragen zu müssen: Schließlich fand die Studentin ihren früheren Partner an einem Maiabend in ihrem Bett. Er war noch im Besitz der Schlüssel zu ihrer Wohnung. Sie sah, wie der junge Mann dort mit aus seinem Mund triefendem Schaum lag. Neben sich soll er obendrein noch einen kleinen Altar mit Blumen und Kerzen aufgebaut haben.

Weil ihm auch diese Aktion seine Verflossene nicht zurückbrachte, folgten laut Anklage in der nächsten Zeit eine ganze Reihe deutlich aggressiverer Aktionen: Neben unzähligen Whatsapp-Nachrichten soll er der heute 24-Jährigen ungefragt mehrere Pakete mit „merkwürdigen Inhalten“ zugeschickt und einen unansehnlichen Maibaum in Form einer Tanne mit Klopapier vor ihr Elternhaus gestellt haben. Der Angeklagte hatte die Vorwürfe gegen ihn allerdings stets bestritten.

Nach der Trennung gab es noch Kontakt

Nachstellung gilt als Offizialdelikt, wenn die Staatsanwaltschaft wie im vorliegenden Fall ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung sieht. Das bedeutet, dass die Geschädigte ihre Strafanzeige nicht einfach zurücknehmen kann, um den Angeklagten vor Strafe zu schützen. Das Opfer hatte nach der Trennung aber zunächst hin und wieder selbst Kontakt zu dem Angeklagten gesucht, also sich nicht eindeutig jede Annäherung verbeten.

Außerdem waren Teile der Anklage wie zum Beispiel viele Nachrichten, die nicht vom Handy des Angeklagten abgesandt worden waren, oder auch der merkwürdige Maibaum, dem Angeklagten nicht nachzuweisen. Die Geschichte mit der lebensbedrohlichen Krankheit und dem Schaum vor dem Mund sah der Richter daher als zwar verrückte, aber nicht unbedingte strafbare Aktion zur Rückgewinnung der Zeugin und stellte das Verfahren mit deren ausdrücklichem Einverständnis ein. So spektakulär die Aktionen auch waren – alles in allem sei die Schuld des Angeklagten gering.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Offene Debatte
Kommentar zum Muezzin-Ruf Offene Debatte
Aus dem Ressort