Lebensgefährlich verletzt E-Scooter-Fahrer kollidiert in Bonn mit Taxi
Bonn · Am Sonntag wurde ein E-Scooter-Fahrer in Bonn schwer verletzt. Er war mit einem Taxi kollidiert. Auch Alkohol könnte eine Rolle gespielt haben. Er schwebt weiterhin in Lebensgefahr.
Ein 26-Jähriger ist bei einem Unfall auf dem Bonner Talweg lebensgefährlich verletzt worden. Wie die Polizei mitteilte, war der Mann in der Nacht zu Sonntag um 3.10 Uhr mit einem E-Scooter unterwegs. An der Einmündung zum Bonner Talweg nahm er einem 62-jährigen Taxifahrer die Vorfahrt, der den Bonner Talweg in Richtung Reuterstraße befuhr. Es kam zum Zusammenstoß, bei dem der 26-Jährige nach Zeugenberichten auf die Straße geschleudert wurde.
In dem Großraumtaxi, einem VW Touran, befanden sich sechs Fahrgäste, die - obwohl sichtlich schockiert von dem schweren Unfall - sofort Erste Hilfe leisteten. Unterstützung bekamen sie dabei von zwei weiteren Personen.
Anschließend wurde der 26-Jährige mit einem Rettungswagen in ein Krankenhaus gebracht. Für die Dauer der Unfallaufnahme musste der Bonner Talweg komplett gesperrt werden. Die Polizei geht davon aus, dass der E-Scooter-Fahrer betrunken war, da in seiner Atemluft erheblicher Alkoholgeruch festgestellt wurde. Aus diesem Grund wurde die Entnahme einer Blutprobe angeordnet, das Ergebnis steht noch aus. Fest steht, dass der 26-Jährige keinen Schutzhelm trug. Die Beamten stellten den E-Scooter sicher. Bei dem Unfall entstand ein geringer Sachschaden.
Die Polizei weist darauf hin, dass für E-Scooter dieselben Promillegrenzen gelten wie für Auto- und Motorradfahrer. Soll heißen, dass bereits 0,3 Promille ausreichen, wenn der Fahrer Ausfallerscheinungen zeigt. Dann ist die relative Fahruntüchtigkeit gegeben. Folgen können Führerscheinentzug, Punkte oder eine Geldstrafe sein. Ansonsten liegt die Grenze bei 0,5 Promille. Dann begeht der Fahrer eine Ordnungswidrigkeit. Es drohen Bußgeld und Fahrverbot. Ab 1,1 Promille ist die absolute Fahruntüchtigkeit gegeben. Übrigens: In der Probezeit und bei Fahrern, die jünger als 21 Jahre sind, gibt es eine Null-Promille-Regelung.
Es kommt immer wieder vor, dass Betrunkene als Fortbewegungsmittel auf E-Scooter zurückgreifen. So fiel der Polizei Ende September ein Fahrer auf der Bad Godesberger Winterstraße auf, der Richtung Burgstraße auf dem Gehweg unterwegs war. Der 17-Jährige fuhr sehr unsicher. Als die Beamten ihn anhielten, stellten sie Alkoholgeruch fest. Das Ergebnis des Alcotests: 1,1 Promille.
1,6 Promille hatte ein 20-Jähriger, den die Beamten in derselben Nacht auf der Godesberger Straße angehalten hatten, weil er Schlangenlinien gefahren war. Ebenfalls Ende September musste ein 27-Jähriger seinen Führerschein abgeben, weil er mit 1,7 Promille einen E-Scooter als Fortbewegungsmittel gewählt hatte. Ihn erwartet - genau wie die anderen auch - ein Ermittlungsverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr. Anfang September war es ein Tourist, den die Beamten auf einem E-Scooter anhielten. Ein Alkoholtest ergab einen Wert von 1,2 Promille. Der Mann musste insgesamt 900 Euro zur Sicherung des Strafverfahrens hinterlegen, außerdem wurde ihm das Führen von Kraftfahrzeugen untersagt.